Elektroschrott zurück zum Handel
Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte künftig in Fachgeschäften kostenfrei zurückgeben. Der Bundesrat…

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte künftig in Fachgeschäften kostenfrei zurückgeben. Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten passieren lassen. Es setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel der Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro-und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern. Daher werden die Vorgaben, d.h. die Sammelmengen für das Recycling und die Verwertung, stufenweise angehoben.
Bislang erfolgte die Rücknahme von Elektrogeräten durch den Handel auf freiwilliger Basis. Durch das beschlossene Gesetz wird der Handel zur Rücknahme von Elektro-und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche müssen künftig beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes ein entsprechendes Altgerät unentgeltlich zurücknehmen. Bei Neugeräten (mit Kantenlänge kleiner 25 cm) gilt dies sogar ohne Neukauf. Auch die Onlinehändler müssen kostenlose Rückgabemöglichkeit schaffen, wobei es ihnen überlassen bleibt, ob sie dies durch eine Versandmöglichkeit oder durch stationäre Lösungen in zumutbarer Entfernung des Verbrauchers ermöglichen. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen entweder eine Niederlassung eröffnen oder einen Bevollmächtigten in Deutschland beauftragen und diesen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes gegenüber der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) benennen.
Zur Erhöhung der Transparenz für die Verbraucher über die zur Verfügung stehenden Sammel- und Rücknahmestellen sollen Anzeigepflichten für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte sammelnden und zurücknehmenden Akteure eingeführt werden. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen künftig vom Verbraucher vor der Abgabe vom Gerät getrennt werden. Wegen der Neufassung der Sammelgruppen und spezieller Anforderungen an batteriebetriebene Altgeräte, kommen auf die Sammelstellen neue Anforderungen hinsichtlich Behältern, Logistik- und Lagermöglichkeiten zu. Darüber hinaus müssen auch Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten, künftig separat erfasst werden. Für den Transport gilt künftig eine Beweislastumkehr. Transporteure und Exporteure müssen gegenüber dem Zoll, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei im Einzelfall nachweisen, dass kein Abfall, sondern Gebrauchtgeräte befördert werden, wenn das Transportfahrzeug nicht entsprechend gekennzeichnet ist.
Das Gesetz tritt im Herbst in Kraft.