Bundesrat hält den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner für nicht ausreichend
Der in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag beratene Gesetzentwurf der…

Der in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag beratene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner hat das Ziel, in einigen Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts Anpassungen vorzunehmen, um die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe weiter anzugleichen. Er enthält deshalb gleichstellende Regelungen in über 30 Rechtsvorschriften. In einer von mehreren Länder, darunter Niedersachsen, initiierten Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf begrüßen die Länder diesen als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften, halten ihn jedoch nicht für ausreichend, da er die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in wesentlichen Rechtsgebieten, wie dem Adoptionsrecht, ausspart.
Der Bundesrat hält die Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für Paare unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität für geboten, um alle bestehenden rechtlichen Diskriminierungen abschließend zu beenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung „Ehe für alle- Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ vom 12. Juni.
Der weitergehende Gesetzesantrag der Länder Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, der sich derzeit noch in den Ausschussberatungen befindet, stelle insoweit eine sinnvolle und notwendige Alternative dar. Die Ausschussberatungen sollen nach der Sommerpause abgeschlossen werden.