Bundeskabinett
Erbschaftssteuer soll reformiert werden Finanzminister Schneider kündigt genaue Prüfung des Gesetzes an…

Erbschaftssteuer soll reformiert werden
Finanzminister Schneider kündigt genaue Prüfung des Gesetzes an
Das Bundeskabinett hat Neuregelungen der Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hat sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 ergeben.
Der Gesetzentwurf ändert die bisherigen Verschonungsregelungen im Grundsatz nicht. Für Erben, die ein Unternehmen erwerben, gilt die Lohnsummenregelung: Sie besagt, dass für einen bestimmten Zeitraum nach dem Erwerb in der Gesamtsumme nicht deutlich weniger Lohn gezahlt werden darf. Damit will der Gesetzgeber vorhandene Arbeitsplätze erhalten. Die bisherige Steuerbefreiung gilt grundsätzlich nur noch bis zu einem Erwerb von 26 Millionen Euro. Voraussetzung auch hier: Der Erbe muss den Betrieb weiterführen und die Lohnsumme erhalten. Überschreitet das Betriebsvermögen diese Freigrenze, kann der Erbe eine Verschonungsbedarfsprüfung beantragen. Alternativ zur Verschonungsbedarfsprüfung kann der Erbe einen verringerten Verschonungsabschlag beantragen. Dieser schmilzt jedoch mit steigendem Wert des geerbten Vermögens. Ab 116 Millionen Euro begünstigten Vermögens gilt ein einheitlicher Verschonungsabschlag.
Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußerte sich zum Gesetzentwurf wie folgt: „Wir haben immer gesagt, dass die bisher diskutierten Eckwerte aus dem Bundesfinanzministerium als gute Grundlage für die anstehende Erbschaftsteuerreform dienen. Überraschenderweise werden maßgebliche Strukturelemente des bisherigen Eckwertepapiers durch den heute durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aufgegeben. Die Hoffnung auf eine denkbare Verständigung in der bisher geführten Diskussion werden nun erheblich gedämpft.“
Des Weiteren führte der Finanzminister aus: „Wir werden uns den Kabinettsbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer unter dem Aspekt einer verfassungsfesten Neuformulierung nun genau ansehen. Hierbei werden wir auch den Bestand und den Schutz mittelständischer sowie familiär geprägter Unternehmen nicht aus den Augen verlieren. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir wie bisher dafür Sorge tragen, dass Unternehmensfortführungen gerade auch im Interesse der Arbeitnehmer nicht durch eine zu hohe Erbschaftsteuerlast gefährdet werden. Die Vorgaben aus Karlsruhe müssen dabei aber beachtet werden, auch um nicht in einigen Jahren erneut vor dem Bundesverfassungsgericht stehen zu müssen. Daher ist es geboten, dass die bisherigen und gerügten Verschonungsregeln bei betrieblichen Vermögensübergängen künftig so formuliert und ausgestaltet sind, dass diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Je großzügiger die Privilegierung, umso größer das verfassungsrechtliche Risiko. Dies sollte auch CDU/CSU bewusst sein, die mit Ihren Forderungen nach noch weitgehenderen Privilegien die aktuelle Reform direkt in die Verfassungswidrigkeit steuern.“