Honigverordnung soll Honig und Verbraucher schützen
Deutschland Honigimportland Sie heißen Maya oder Willi. Sie wohnen in strohgeflochtenen Körben,…

Deutschland Honigimportland
Sie heißen Maya oder Willi. Sie wohnen in strohgeflochtenen Körben, behütet von gütig blickenden Rauschebärten – so jedenfalls das Image. Sie schenken uns flüssiges Gold mit heilender Wirkung – überwiegend aus Zucker bestehend. Sie stehen für überkommene Verfahren, handwerkliche Strukturen, Verlässlichkeit, Natur. Bienen sind der Gegenentwurf zu den ständigen Veränderungen in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft, die uns schwindeln lassen.
Bienen sind überraschend dynamisch. Für ein Pfund Honig fliegen Bienen rund 40.000 Mal aus, legen dabei rund 120.000 km zurück. Der Imkerbund schreibt: „Für ein Pfund Honig fliegt eine Biene dreimal um die Erde“. Otto Normalbürger schafft es nicht mal zu Fuß ins Büro. Rund 85% der Erträge im Obstbau hängen von der Bestäubungsleistung der Bienen ab. Der Wert dieser Leistung übersteigt den des Honigs um das zehnfache und die Biene avanciert zum drittwichtigsten Nutztier Deutschlands, gleich hinter Schwein und Rind. Oder, wie der Imkerbund blumig singt: „Reiche Ernten, üppiges Wachstum und natürliche Artenvielfalt hängen stark von Bienen ab.“ Wir in der niedersächsischen Landesvertretung sind übrigens gerade dabei, diese Angaben zu verifizieren: auf unserem Dach steht seit einigen Monaten ein Bienenstock.
Das alles durch Gentechnik gefährden? Da sei Ambrosius von Mailand vor! Und vielleicht auch der Bundesrat, der sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Honigverordnung befasste. Man sollte sich dazu vor Augen führen, dass unsere eigene Honigerzeugung gerade einmal für ein einziges von fünf Honigbrötchen reicht. 80 % des in Deutschland verzehrten Honigs wird importiert, aus z.B. Spanien oder Südamerika, Staaten, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen in größerem Umfang angebaut werden. Es ist durchaus möglich, dass in solchen Partien Gentechnik enthalten ist.
Die Europäische Kommission möchte eine entsprechende Kennzeichnung vermeiden, um nicht in den nächsten Streit um nichttarifäre Handelshemmnisse hineinzuschliddern. Der Bundesrat hat dennoch der Honig-Verordnung – und damit der nationalen Umsetzung von EU-Recht – zugestimmt. Alles andere hätte ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich gezogen. Niedersachsen hat es sich gleichwohl nicht nehmen lassen, per Entschließung die Bundesregierung aufzufordern, sich in Brüssel für eine Pflicht zur Kennzeichnung von Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen, so sich solcher im Honig befindet. Ansonsten bleibt es den Verbrauchern unbenommen, auf das Markenzeichen „Echter deutscher Honig“ zu achten.