Heute: Das geplante Freihandelsabkommen TTIP
Den richtigen Riecher hatten der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter…

Den richtigen Riecher hatten der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter und seine Mitarbeiter, als sie im Spätsommer des Jahres 2013 das Veranstaltungsprogramm der Landevertretung für 2014 vorbereiteten. Unter anderem wurde damals entschieden, eine Veranstaltungsreihe zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA zu organisieren. Zu dem damaligen Zeitpunkt war das Thema öffentlich kaum bekannt. Allenfalls wurde mal in der Wirtschaftspresse über den Stand der Verhandlungen zwischen den EU-Beauftragten und den US-Unterhändlern berichtet. Das Kürzel TTIP (= Transatlantic Trade and Investment Partnership) war nur wenigen Interessierten geläufig.
Das änderte sich binnen weniger Monate, vor allem durch die kritische bis strikt ablehnende Haltung, die viele Nicht-Regierungsorganisationen gegenüber dem geplanten Freihandelsabkommen einnahmen. Als die Landesvertretung im Februar vorigen Jahres zu ihrer ersten Veranstaltung im Rahmen der TTIP-Reihe einlud, war das Thema schon in aller Munde. Seitdem vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendeine Schlagzeile dazu produziert würde. Nicht jede verbreitete Information ist dabei richtig und zutreffend. Es gibt auch viele Halb- und Unwahrheiten, die über das Vorhaben verbreitet werden.
Die Vertretung des Landes Niedersachsen jedenfalls bleibt an dem Thema dran. Mit dem aktuellen Newsletter startet unsere neue Rubrik FAQ (frequently asked questions), eine im Internet weit verbreitete Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu allen möglichen Themen. In der heutigen Newsletter-Ausgabe beantworten wir die häufig gestellten Fragen zu dem geplanten TTIP-Abkommen:
Was ist TTIP? Die Abkürzung „TTIP“ steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“, auf Deutsch also: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“. Gerne hört man in den Medien auch „Transatlantisches Freihandelsabkommen“, aber von „Frei“ steht nichts im Titel. Es geht bei TTIP auch eher darum, feste Regeln zu vereinbaren: Regeln für den Handel zwischen der EU und den USA und für die Behandlung von Investitionen des einen beim anderen. Die Verhandlungen laufen noch. Es gibt noch kein TTIP, es wird erst darüber geredet.
Warum überhaupt über TTIP reden? Von bestimmten Interessengruppen wird immer wieder rigoros gefordert, die Verhandlungen über TTIP sofort zu stoppen. Als ob schon Reden gefährlich wäre.
Wer schon die Verhandlungen stoppen will, sollte über Folgendes nachdenken: Deutschlands Wohlstand hängt vom Außenhandel ab. Fast jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt am Export, jeden dritten Euro verdienen wir mit Exporten. Die Außenhandelsquote unserer Wirtschaft ((Exporte + Importe) / Bruttoinlandsprodukt) beträgt sogar 75% Quelle. Eine Wirtschaft, die so stark in den Außenhandel eingebunden ist, davon auch profitiert, muss ein Interesse haben, die Spielregeln der Globalisierung mitzugestalten. Gestalten ist das Gegenteil davon, alles zu schlucken! Aber wer sich zurückzieht, gibt die Initiative aus der Hand, und vor allem: gibt sich selbst anderen in die Hand! Denn Regeln über das internationale Miteinander werden geschaffen – wenn nicht von uns, dann von anderen, zu unseren Lasten.
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil auf der ersten Veranstaltung zum TTIP am 20. Februar 2014 in der Niedersächsischen Landesvertretung: „Es gibt Chancen, es gibt Risiken, es gibt Hoffnungen, es gibt Befürchtungen, und wie bei ganz vielen anderen Fragestellungen auch, muss man sich fragen, wie gehen wir denn damit um, wenn ein Projekt am Anfang so ambivalent erscheint. … Ich bin der Auffassung, man muss sich auf diesen Prozess einlassen. Und man muss in diesem Prozess immer wieder kontrollieren, ob man tatsächlich dabei ist, die Potentiale zu erschließen oder man gerade dabei ist, die Risiken wahr werden zu lassen.“
Wer entscheidet, ob weiterverhandelt wird? Der Auftrag, Verhandlungen über TTIP aufzunehmen, wurde vom Rat der Europäischen Union erteilt. Also von dem Gremium, in dem die Handelsminister aller 28 EU-Mitgliedstaaten sitzen: für Deutschland also Wirtschaftsminister Gabriel. Auch die Verhandlungen abzubrechen könnte nicht Deutschland allein entscheiden, sondern nur alle 28 EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Wer verhandelt über TTIP? Die Verhandlungen werden zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika geführt. Für die Europäische Union verhandelt die Europäische Kommission mit den Amerikanern. Die Bundesregierung hingegen sitzt nicht am Verhandlungstisch, sie wird aber von der Kommission über die Verhandlungen informiert.
Wer entscheidet, ob TTIP in Kraft tritt? Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen, darf aber nicht selber entscheiden, ob das von ihr ausgehandelte Ergebnis auch tatsächlich so gelten soll. Die Entscheidung darüber, ob das Verhandlungsergebnis für Europa und Deutschland in Kraft tritt, treffen diejenigen, die das Abkommen ratifizieren müssen, also die Parlamente. Das sind auf jeden Fall das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Unter bestimmten Umständen müssen aber auch die Mitgliedstaaten der EU ihr „Ja“-Wort geben, das wären dann für Deutschland Bundestag und Bundesrat.
Ob die Mitgliedstaaten – und damit der Bundesrat – um Ratifikation gebeten werden, entscheidet sich am Inhalt des Verhandlungsergebnisses: Geht es darin nur um Handel im engsten Sinne, dann kann die Europäische Union das alleine entscheiden. Sind aber auch andere Politikbereiche betroffen, die nicht in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen, läge ein „gemischtes Abkommen“ vor, zu dem dann auch die einzelnen Mitgliedstaaten eine Entscheidung treffen müssen.
Was hat die niedersächsische Landesregierung mit den TTIP-Verhandlungen zu tun? Weil – nach unserer Einschätzung – sehr wahrscheinlich auch der Bundesrat, und damit die Niedersächsische Landesregierung als Bundesratsmitglied, entscheiden muss, ob TTIP ratifiziert wird oder nicht, verfolgt die Landesregierung die Verhandlungen sehr aufmerksam und mit großen Interesse. Wir müssen wissen, was wir da entscheiden. Deshalb auch finden Sie diesen Text auf unserer WebSite: wir wollen, dass Sie wissen, worum es wirklich geht.
Sind die Verhandlungen geheim? Nein. Zugegeben: der Rat der Europäischen Union, Auftraggeber der Verhandlungen, hatte sich anfänglich geziert, die Leitlinien, in denen Verhandlungsziele und rote Linien beschrieben sind, freizugeben. Man lässt ja ungerne denjenigen in die eigenen Karten gucken, den man über den Tisch zu ziehen hofft. Nachdem die Leitlinien aber bereits mehrfach „geleakt“ wurden und die Öffentlichkeit erheblichen Druck gemacht hatte, hat der Rat dann doch die Leitlinien veröffentlicht. hier finden Sie diese Leitlinien.
Die Europäische Kommission hatte bereits sehr frühzeitig eine Website eingerichtet, auf der sie sehr ausführlich über den Verhandlungsverlauf und die Vorschläge, die sie den Amerikanern vorlegt, informiert. hier finden Sie die TTIP-Website der Europäischen Kommission.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert im Internet umfassend und gut verständlich über das TTIP: hier finden sie die TTIP-Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Etwas weniger mitteilsam sind die Amerikaner. Sie haben jetzt zwar zugestanden, sog. „Lesezimmer“ in den US-Botschaften in allen europäischen Hauptstädten einzurichten. Dort könnten dann – bisher leider nur – Politiker einsehen, was die USA in den Verhandlungen anbieten oder fordern. Den Handelsministern der EU ist dies aber viel zu wenig, sie haben am 7. Mai 2015 gefordert, die Dokumente elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Natürlich finden die eigentlichen Gespräche weiterhin hinter verschlossenen Türen statt. Aber mal ehrlich: erfahren Sie über die Tarifverhandlungen der GDL oder der Post mehr?
Was steht in TTIP drin? Worum geht es? Im TTIP soll es darum gehen, Regeln für den Handel zwischen der EU und den USA festzulegen, sowie Regeln für Investitionen, die Unternehmen des einen beim anderen tätigen. Da wir uns noch mitten in den Verhandlungen befinden, kann nicht sicher gesagt werden, was letztlich vereinbart und im TTIP „drin stehen“ wird.
Aber natürlich verhandelt die Europäische Kommission nicht im luftleeren Raum. Sie hat einen Auftrag bekommen, in dem sehr genau beschrieben steht, was aus europäischer Sicht im TTIP erreicht werden sollte und was gar nicht geht. Also Verhandlungsziele und rote Linien. Die Europäische Kommission ist an diese Leitlinien (Mandat) gebunden und kann den Amerikanern nicht Dinge versprechen, die durch dieses Mandat nicht gedeckt sind. Diese Leitlinien für die Verhandlungen sind öffentlich, jeder Bürger, jede Bürgerin kann sie lesen und sich informieren: hier finden Sie diese Leitlinien
Kritische Themen, über die im Rahmen von TTIP verhandelt wird:
1. Gefährdet TTIP die europäische Kultur? Der Bundesrat bezog sich in seiner Drucksache 463/13 auf den Entwurf des TTIP-Mandats (Entwurf der Leitlinien) und forderte, dass die audiovisuellen und kulturellen Dienstleistungen von den Verhandlungen generell ausgenommen werden müssen (siehe insb. Ziffern 3 und 8). Der Bundesrat bemängelte zudem (in Ziffer 4), dass im Entwurf das UNESCO-Abkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nicht erwähnt wird. Diese Forderungen des Bundesrates – und vergleichbare französische Forderungen – wurden durch die Regierungen Deutschlands und Frankreichs in das Mandat hineingeschrieben und sind jetzt Teil der Leitlinien.
Die aktuell gültigen Leitlinien sind in diesen Fragen eindeutig: Schon in der Präambel wird das Recht der Vertragsparteien festgehalten, im Gemeinwohlinteresse Maßnahmen zur „Förderung der kulturellen Vielfalt … zu treffen“, „wie in den Übereinkommen der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen festgelegt,“ (Leitlinien, Ziffer 6, 4. Anstrich).
Deshalb darf das Abkommen auch „keine Bestimmungen enthalten, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union oder ihrer Mitgliedstaaten – insbesondere im kulturellen Bereich – beeinträchtigen würden, wobei es die Union und ihre Mitgliedstaaten auch nicht an der Weiterführung bestehender Politiken und Maßnahmen zur Unterstützung des kulturellen Sektors … hindern darf. Das Abkommen wird nicht die Fähigkeiten der … Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Politiken und Maßnahmen in diesem Sektor zur Berücksichtigung der Entwicklung insbesondere im digitalen Umfeld beeinträchtigen.“ (Leitlinien, Ziffer 9)
Und: „Audiovisuelle Dienste werden von diesem Kapitel (= Dienstleistungshandel und Niederlassung) nicht erfasst.“ (Leitlinien, Ziffer 21)
Die Europäische Kommission, die für die EU die Verhandlungen führt, hat zudem auf Ihrer Website ein Dokument eingestellt, in dem sie noch einmal erklärt, wie der Kulturbereich in den TTIP-Verhandlungen behandelt wird. Sie betont darin u.a. das Folgende: (1.) die EU achtet in allen ihren Verhandlungen darauf, dass allen Partnern die Möglichkeit bleibt, ihre kulturellen Aktivitäten zu fördern und zu schützen (Kapitel „Culture and trade). (2.) Der audiovisuelle Sektor (= Rundfunk + Fernsehen) ist klar und ohne Frage von den Verhandlungen ausgeschlossen (Kapitel „Culture and trade). (3.) Auch die in Diskussionen immer wieder angeführte deutsche Buchpreisbindung wird durch TTIP nicht gefährdet (Kapitel „Book pricing and e-books“).
2. Wird TTIP Unternehmen die Möglichkeit geben, Gesetze zum Schutz der Bürger und der Umwelt auszuhebeln? Internationale Handelsabkommen enthalten regelmäßig Bestimmungen, die Investitionen, die eigene Unternehmen auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragspartners tätigen, vor willkürlicher Behandlung, Diskriminierung und Enteignung schützen sollen. Unternehmen, die sich diskriminiert fühlen, wird zudem das Recht eingeräumt, vor einem überstaatlichen Schiedsgericht gegen den Gaststaat zu klagen. Mit dem Verhandlungsmandat haben die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Kommission den Auftrag gegeben, solche Regeln auch im TTIP zu vereinbaren (Leitlinien, Ziffern 22 und 23).
In den Medien werden solche Regeln heftig kritisiert. Es wird befürchtet, dass Unternehmen damit die Gesetzgebung von Staaten aushebeln oder zumindest mit erheblichen finanziellen Risiken belasten können. Es wird kritisiert, dass hiermit ausländischen Unternehmen Rechtswege und Rechtsmittel eröffnet werden, die einheimische Unternehmen nicht haben. Es wird kritisiert, dass die Richter in einem ökonomischen Interessenkonflikt stehen, eine etablierte Rechtsprechung fehlt, es an Transparenz und einer Berufungsinstanz mangelt.
Dazu die Leitlinien: Schon die Leitlinien verpflichten die Kommission, die Regeln so zu gestalten, dass sie „das Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt lassen, … die Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die notwendig sind, um legitime Gemeinwohlziele … in nichtdiskriminierender Weise zu verfolgen.“ (Ziffer 23, 5. Anstrich)
Und: Der Streitbeilegungsmechanismus sollte „auf dem neuesten Stand (sein) und Transparenz, Unabhängigkeit der Schiedsrichter und die Berechenbarkeit des Abkommens gewährleisten… Der Mechanismus der Streitbeilegung sollte Schutz vor offensichtlich ungerechtfertigten oder leichtfertigen Klagen beinhalten.“ (Ziffer 23, letzter Absatz)
Tatsächlich bestehen bereits heute weltweit rund 1400 internationale Abkommen, die Investitionsschutzklauseln enthalten. Aufgrund der Erfahrungen mit diesen Klauseln und um Missbrauch besser auszuschließen, will die Kommission im TTIP bessere Klauseln etablieren, einen „Goldstandard“ also, der zukünftig Maßstäbe setzen soll. Sie hatte dazu Ende März 2014 im Internet eine öffentliche Konsultation (=Befragung der Bevölkerung) gestartet, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen beteiligen konnten.
Ergebnis der Konsultation: Auf die Befragung durch die Kommission gingen rund 149 400 Antworten ein. Die Kommission hat diese Antworten ausgewertet, ihre Schlüsse gezogen und am 5. Mai 2015 ein neues Konzept zum Investitionsschutz vorgelegt. Siehe hierzu: das Konzeptpapier der Kommission. Die Kommission will die Schiedsgerichte jetzt stärker in Richtung normaler Gerichte entwickeln. Der Vorschlag sieht eine Berufungsinstanz vor, es soll eine Vorauswahl der privaten Schlichter getroffen werden und schärfere Kriterien für deren Qualifikation festgelegt werden. Dieser Vorschlag wird jetzt mit den europäischen Handelsministern beraten.
Laut EurActiv vom 8.5.2015 geht das neue Konzept der Kommission dem Bundeswirtschaftsministerium noch nicht weit genug. Das Bundeswirtschaftsministerium fordert, einen permanenten bilateralen Schiedsgerichtshof einzurichten und diesen mit professionellen Richtern zu besetzen, also nicht mit Schiedsleuten aus Anwaltskanzleien. Der Schutz der ausländischen Unternehmen dürfe nicht weiter gehen, als der Schutz, den unsere Verfassung inländischen Unternehmen bietet. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat ein entsprechendes Konzept durch einen Experten für internationales Handelsrecht, Prof. Krajewski der Universität Erlangen, ausarbeiten lassen.
Der Bundesrat hat sich ebenfalls an der Konsultation der Kommission beteiligt und, auf Vorschlag Niedersachsens, Baden-Württembergs und Hamburgs eine Entschließung (Drs. 295/14) angenommen und der Kommission übermittelt. Darin wird zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren u.a. festgehalten:
„Der Bundesrat bekräftigt, dass das Recht der beiden Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse („rigth to regulate“) als grundlegendes Prinzip unverhandelbar ist und geschützt werden muss. Es darf durch Regelungen zum Investitionsschutz weder direkt noch indirekt beeinträchtigt werden.“ (Ziffer 7) Und:
„Der Bundesrat hält spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und der USA für verzichtbar und mit hohen Risiken verbunden.“ (Ziffer 9)
3. Wird TTIP unsere Standards im Verbraucher- und Umweltschutz aushöhlen? Ziel des Abkommens ist, unnötige Handels- und Investitionshemmnisse abzubauen, indem die Regeln auf beiden Seiten des Atlantiks besser aufeinander abgestimmt werden (vgl. die Ziffern 25 bis 27 der Leitlinien). Das „besser aufeinander abstimmen“ (= regulatorische Kompatibilität) lässt aber das Recht der Mitgliedstaaten unberührt „Vorschriften nach Maßgabe des … für angemessen erachteten Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt zu erlassen …“.
Die Europäische Kommission erläutert in dem hier verlinkten Papier, dass es nicht um den Abbau nötiger Standards geht, sondern um unnötige Hemmnisse. Es geht z.B. um die Vereinheitlichung unterschiedlicher Methoden, das gleiche hohe Schutzziel zu erreichen. So werden z.B. Crash-Tests in den USA und in der EU unterschiedlich aufgebaut, sie führen aber beide zu sicheren Autos.
Der Bundesrat hat in seiner hier verlinkten Entschließung (Drs. 464/13) die Chancen anerkannt, die in einem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und in der Harmonisierung industrieller Normen liegen (Ziffer 2). Gleichzeitig fordert er aber auch, dass in den Verhandlungen „ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften der EU im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits-, und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird.“ (Ziffer 3) Und: „In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen.“
Der Bundesrat fordert zudem die Bundesregierung auf (Ziffer 4), sicherzustellen, dass Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, Lebensmittel aus Tieren, die mit Wachstumshormonen handelt wurden und Lebensmittel aus geklonten Tieren nicht in die EU eingeführt werden dürfen. Auch diesen Aspekt werden wir überprüfen, wenn ein Verhandlungsergebnis zur Ratifizierung vorliegt.