Cornelia Rundt: Wir möchten bezahlbaren Wohnraum, z. B. auf den ostfriesischen Inseln, aber auch in anderen touristisch geprägten Gebieten, erhalten!
Rollläden hoch – Mehr Wohnraum auf den Ostfriesischen Inseln Wer kennt das…

Rollläden hoch – Mehr Wohnraum auf den Ostfriesischen Inseln
Wer kennt das nicht? Bei einem Spaziergang durch den Urlaubsort wundert man sich über herunter gelassene Rollläden, obwohl man selbst nur mit Glück noch eine Ferienwohnung ergattern konnte. Oftmals stehen diese Wohnungen von vornherein aber gar nicht zur Verfügung – weder für die Inselbewohnerinnen und Inselbewohner zum Dauerwohnen noch für Tourismuszwecke.
Insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln werden immer mehr Häuser mit Dauerwohnungen aufgekauft, abgerissen und die Grundstücke mit Ferienwohnungen bebaut. Neue Ferienwohnungen werden aber häufig nicht vermietet, sondern weiter verkauft und zwar oft nicht als Wohnungseigentum, sondern als sogenanntes Bruchteilseigentum. Anders als bei einem „normalen“ Kauf einer Eigentumswohnung erwerben die Eigentümer keinen bestimmten realen Anteil an einem Objekt, sondern lediglich einen ideellen Anteil an dem gesamten gemeinsamen Objekt. Zweitwohnungen aber stehen den überwiegenden Teil des Jahres leer und es entstehen so die sogenannten „tote Zonen“ oder auch „Rollädensiedlungen“ innerhalb der Gemeinden. Mit dem Konstrukt des Bruchteilseigentums umgehen Investoren die den Gemeinden derzeit im Baugesetzbuch zugestandenen Möglichkeiten, die Schaffung von Wohnungseigentum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen und so regelnd einzugreifen.
Dieses Phänomen ist nicht nur auf die ostfriesischen Inseln beschränkt, sondern kommt in vielen Tourismusorten vor. Um dieses Problem zu lösen, hat die niedersächsische Landesregierung jetzt einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.
Um bezahlbaren Wohnraum auf Inseln (und anderen touristischen Gemeinden) zu erhalten, wird die Bundesregierung mit der Entschließung gebeten, eine Ergänzung von § 22 Absatz 1 Baugesetzbuch auf den Weg zu bringen. Konkret soll die Regelung, die in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion einen Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde bei Begründung oder Teilung von Wohneigentum oder Teileigentum durch Erlass von Satzungen ermöglicht, auch auf die Begründung von Bruchteilseigentum ausgeweitet werden. In Tourismusgemeinden soll so durch diese Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts dem unerwünschten Verdrängungsprozess zwischen den Wohnarten „Dauerwohnen“, „Touristisches Wohnen“ und „Zweitwohnen“ begegnet werden.
Die für Wohnungsbau zuständige Landesministerin Cornelia Rundt bekräftigte am vergangenen Freitag in ihrer Rede im Bundesrat noch einmal, dass auf den Inseln Mietwohnungen knapp und teuer sind. Das treffe dann diejenigen, die auf bezahlbaren Mietwohnungsraum angewiesen sind: Menschen mit kleinen Einkommen oder niedrigen Renten, aber auch die auf den Inseln z. B. in der Gastronomie Beschäftigten.
Der Bau von preiswerten Wohnungen mit bezahlbaren Mieten lohne sich für Investoren aber nicht, so dass für diese Haushalte nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das behindert auch in erheblichem Maße die Besetzung freier Stellen auf den Inseln und damit deren wirtschaftliche Entwicklung.
Das eindringliche Werben der Ministerin um Unterstützung des niedersächsischen Antrages hatte Erfolg. Der Antrag fand im Bundesrat eine große Mehrheit.