Bundesrat schränkt Veränderungssperre für Gorleben ein
Stefan Wenzel: wichtiger Meilenstein Der Bund hatte ursprünglich vorgesehen, die Mitte August…

Stefan Wenzel: wichtiger Meilenstein
Der Bund hatte ursprünglich vorgesehen, die Mitte August dieses Jahres ablaufende Veränderungssperre für Gorleben um weitere zehn Jahre zu verlängern, um den Salzstock gegen mögliche Veränderungen zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung erschweren oder unmöglich machen würden.
Niedersachsen lehnt eine solche Einzellösung für Gorleben ab, zumal die Offenhaltung aller potentiellen Standorte nach dem Standortauswahlgesetz gewährleistet ist und zusätzlich über das Bergrecht abgesichert werden könnte. In einem mit dem Bundesumweltministerium ausgehandelten Kompromiss soll die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung nun über dieses Jahr hinaus bis Ende März 2017 befristet werden. In dieser Zeit soll die Bundesregierung Alternativen zur gesetzlichen Regelung zur Offenhaltung potentieller Standorte für Atommüll erarbeiten. Hierzu hat Niedersachsen im jüngsten Plenum des Bundesrates entsprechende Anträge gestellt, die mit deutlichen Mehrheiten angenommen wurden.
Die Bundesregierung sieht sich nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Standort offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wird und wählte hierfür die Verlängerung der Verordnung um zehn Jahre.
In ihrer Rede zeigte sich die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums Rita Schwarzelühr-Suter erfreut über die letztlich gefundene konstruktive Konsenslösung, die auch der möglichst frühzeitigen Sicherung aller sonstigen potentiellen Endlagerstandorte Rechnung trägt. Außerdem sei sie ein Indiz für die Konsensbereitschaft bei der Endlagersuche insgesamt.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel betonte die Bedeutung der Entscheidung für die Vertrauensbildung in der Region und die Glaubwürdigkeit in den gesamten Prozess der Standortsuche: „Das in der Vergangenheit bei der Atommüllentsorgung verloren gegangene Vertrauen in staatliches Handeln muss zurück gewonnen werden. Die heutige Entscheidung des Bundesrates, die zugleich einen Beschluss der Atommüllkommission aufgreift, kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Den Beschluss des Bundesrates wertet Wenzel als wichtigen Meilenstein. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung trete spätestens zum 31. März 2017 außer Kraft. Wenzel: „Diesen Maßgabebeschluss hat der Bundesrat heute einstimmig gefasst. Gleichzeitig hat der Bundesrat mit breiter Mehrheit einen Vorschlag der Atommüllkommission aufgegriffen, der eine rechtliche Regelung zur Gleichbehandlung und Sicherung aller potenziellen Standortregionen und Planungsgebiete in der Bundesrepublik fordert.“
Für einen Neubeginn bei der Suche nach dem sichersten Ort in Deutschland ist nach Auffassung von Stefan Wenzel entscheidend, dass potenziell geeignete Standorte im ganzen Bundesgebiet auch tatsächlich zur Verfügung stehen und nicht bereits durch andere Nutzungen unbrauchbar werden. Es sei eine zentrale Frage der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses, dass Sonderrechte beseitigt werden, um eine Ungleichbehandlung möglicher Standorte wo irgend möglich zu vermeiden. Niedersachsen hatte den vollständigen Verzicht auf eine Veränderungssperre gefordert, sieht aber in der nun getroffenen Entscheidung einen konstruktiven Kompromiss, weil gleichzeitig mit der Befristung eine gesetzliche Regelung für alle potenziell geeigneten Standortregionen erarbeitet wird.