Bald edle Tropfen aus Hitzacker?
Weingesetz: da würde sich Niedersachsen traditionell raushalten, wenn so etwas im Bundesrat…

Weingesetz: da würde sich Niedersachsen traditionell raushalten, wenn so etwas im Bundesrat diskutiert wird. Denn offiziell hat Niedersachsen ja keinen Weinbau: keine Anbaugebiete nach § 3 des Weingesetzes, keine Pflanzrechte, kein Weinbauministerium, keine lauschige Schlenderweinprobe in unserer schönen Landesvertretung, nur ungefähr so viele Winzerfeste wie Karnevalshochburgen. Na ja. Während Rheinland-Pfalz sich rühmt, dass zwei von drei Flaschen von dort kommen, können wir allenfalls mit der Professionalität unserer Zuckerwirtschaft punkten.
Das alles könnte sich mit dem Klimawandel ändern. Wenn die Temperaturen in Deutschland steigen, könnten auch niedersächsische Hänge wieder Reben tragen: das war ja bereits im Mittelalter u.a. in Braunschweig und Hildesheim der Fall. Selbst aus Hitzacker könnte Trinkbares kommen, und nicht bloß die einzige niedersächsische Weinkönigin, die mit diesem Job derzeit kaum ausgelastet sein dürfte. Die Befassung des Bundesrates mit der Neunten Änderung des Weingesetzes machte jedenfalls jetzt öffentlich, dass sich Niedersachsen immerhin als „Weinentwicklungsland“ sieht. Weinentwicklungsland: das klingt noch spannender als „Wolfserwartungsland“. Und wir haben ja gesehen, dass es mit der Entwicklung von der Erwartung zum täglichen Wolf rascher gehen kann, als man denkt. Bis aus dem „Agrarland Nr. 1“ das „Weinbauland Nr. 1“ wird, dürfte es allerdings noch etwas dauern. Und das liegt weniger am Erfolg unserer Klimaschutzpolitik, sondern eher am Europarecht, das vor den Weinbau den Besitz von Pflanzrechten gesetzt hat.
Die Sache fing schon auf Ausschussebene an: ein normalerweise befreundetes, intensiv Wein erzeugendes Bundesland hatte in einem unfreundlichen Akt versucht, weinbaumäßig die Tür hinter sich und uns vor der Nase zuzuschmeißen. Dessen Anträgen zufolge sollten die knappen Pflanzrechte auch in Zukunft möglichst knapp gehalten werden, zudem vorzugsweise steilen Hanglagen und Weinbergbiotopen zugutekommen oder zur Verbesserung der Qualität existenter Weinproduktion zugeteilt werden. Also allem, was Niedersachsen nicht oder allenfalls spärlich vorzuweisen hat. Mit solchen Einschränkungen wäre es kaum möglich gewesen, Pflanzrechte für Niedersachsen zu reklamieren. Dass Niedersachsen im Ausschuss ausdrücklich gegen die Anträge stimmte, dass wir damit dazu beitrugen, sie zu verhindern, zeigt, dass wir uns zumindest rechtlich die Möglichkeit offen halten wollen, Wein anzubauen. Man darf gespannt sein, was die nächsten Schritte sind….