Peter-Jürgen Schneider: Entlastung der Kommunen kommt voran
Beteiligung an Kosten der Eingliederungshilfe findet keine Erwähnung Die Länder haben in…

Beteiligung an Kosten der Eingliederungshilfe findet keine Erwähnung
Die Länder haben in ihrer Sitzung am vergangenen Freitag einen Regierungsentwurf zur Förderung finanzschwacher Kommunen beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie den Bund auf, die Lage der kommunalen Haushalte strukturell zu verbessern. Hierzu sei die Finanzierung zukunftsorientierter Investitionen durch eine auf Dauer angelegte Stärkung der Finanzausstattung nötig. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Barrierefreiheit in Schulen sichergestellt werden muss. Er bittet daher zu prüfen, ob die Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen auch für Sanierungsmaßnahmen in deren Infrastruktur verwendet werden können.
Zudem fordern die Länder vom Bund eine strukturelle finanzielle Beteiligung an den Kosten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie wollen auch erreichen, dass der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und die Kosten für Integration und Sprachförderung übernimmt.
Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit Mitteln des Bundes einen Kommunalinvestmentfonds (KInvF) einzurichten. Dieser Fonds soll für die Jahre 2015 bis 2018 mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Mittel sollen finanzschwache Kommunen in die Lage versetzen, nötige Investitionen in die kommunale Infrastruktur vorzunehmen. Für die niedersächsischen Kommunen sind dabei rd. 327 Mio. Euro vorgesehen.
Eine weitere Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 soll durch einen erhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung erfolgen.
Der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider betonte in seiner Rede die positive Richtung des Gesetzesvorhabens und äußerte, „für die Kommunen, die in den Genuss von Leistungen aus dem Fonds kommen, hat das zur Folge, dass direkt vor Ort die kommunale Infrastruktur gestärkt werden kann. Diese Maßnahmen werden für die Bürger konkret spürbar sein, sei es beispielsweise durch Investitionen in Krankenhäuser oder bei der zukunftsweisenden Sanierung von Schulgebäuden unter energieeffizienten Gesichtspunkten.“
Schneider drückte dabei seine Hoffnung aus, „die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel im Rahmen des rechtlich Zulässigen so flexibel wie möglich“ auszugestalten. Ferner führte er aus, der Fonds könne nur einen ersten Schritt darstellen, denn zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet müsse der Bund die Lage der kommunalen Haushalte strukturell verbessern, um „die Kommunen auf Dauer finanziell in die Lage zu versetzen, sämtliche ihrer Aufgaben angemessen wahrnehmen zu können.“
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ist der andere wichtige Teil des Gesetzes. Die Entlastung erfolgt über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. So wird der Länderanteil in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Mio. Euro zulasten des Bundeshaushalts erhöht. Zu beachten ist allerdings, dass die Hälfte dieser Mittel von den Ländern in den nächsten 20 Jahren an den Bund zurückzuzahlen ist.
Als beunruhigend bezeichnete es Schneider in seinen Worten, dass die zugesagte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe keinerlei Erwähnung mehr finde. Dies sei noch in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen anders gewesen.
Schneider wagte abschließend einen Blick in die Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen und erklärte: „Was mit dem begrüßenswerten vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden soll, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik zu sichern, muss auch für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen insgesamt gelten.“