Maut passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe (sh. Newsletter 3/2015)…

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe (sh. Newsletter 3/2015) am vergangenen Freitag passieren lassen. Die Empfehlung der Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, weil die Mauterhebung auf grenznahen Autobahnabschnitten erhebliche, wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen haben könnte, hat sich der Bundesrat nicht zu eigen gemacht. Die Maut wird damit ohne Verzögerung 2016 in Kraft treten. Sie wird für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen von Haltern der im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobile erhoben, Halter der im Ausland zugelassenen Fahrzeuge sollen zunächst aber nur für Bundesautobahnen abgabepflichtig sein.
Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro). Die Kosten bestimmen sich nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Ausländische Halter sollen auch zwei verschiedene Kurzzeitvignetten erwerben können, deren Kosten sich nach der Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge staffeln. Die Zehn-Tages-Vignette soll dann 5, 10 oder 15 Euro kosten. Für eine Zwei-Monats-Vignette werden 16, 22 oder 30 Euro fällig.
Das Gesetz wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Beginn der Maut-Erhebung legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung fest.
Infolgedessen tritt auch das Zweite Verkehr Steueränderungsgesetz zeitgerecht in Kraft. Mit dem Gesetz wird die finanzielle Doppelbelastung der Halter der in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobile durch Einführung eines Freibetrags bei der Kraftfahrzeugsteuer kompensiert. Diese Halter leisten bereits mit der Kraftfahrzeugsteuer einen Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur, sie sollen mit Einführung der Maut nicht doppelt herangezogen werden.