Länder wollen Fracking-Regeln weiter verschärfen
MP Stephan Weil sieht Verunsicherung bei Bevölkerung und Branche Die Pläne der…

MP Stephan Weil sieht Verunsicherung bei Bevölkerung und Branche
Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking ergeben sich aus zwei Gesetzentwürfen und einer Verordnung. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 143/15), einen Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung (BR-Drucksache 142/15) und eine – in einer späteren Bundesratssitzung zu beratende – Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (BR-Drucksache 144/15).
Der Gesetzentwurf in Drucksache 143/15 dient vor allem dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Er sieht vor, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie ab Mitte 2018 jährliche Erfahrungsberichte erstellen. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation als grundsätzlich unbedenklich ein, kann die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen.
In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Fracking grundsätzlich verboten. Absolute Verbote bestehen zum Beispiel auch für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie Einzugsgebiete von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. Erlaubt bleibt das seit Jahrzehnten in Deutschland eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Gesteinsschichten. In jedem Fall soll jedoch nur Frack-Flüssigkeit verwendet werden dürfen, die nicht oder nur schwach wassergefährdend ist.
Bevor es in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag zur Abstimmung über die umfangreichen Empfehlungen der Fachausschüsse kam, meldete sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil zu dem Tagesordnungspunkt zu Wort.
Weil sprach von der Verunsicherung der Bevölkerung, die ihre Sorge um Trink- und Grundwasservorkommen äußert, einerseits und von der Verunsicherung der Branche in Bezug auf die ca. 20.000 Arbeitsplätze in Niedersachsen andererseits. Schließlich liegen 95% der Erdgasvorkommen Deutschlands in Niedersachsen. Er dankte der Bundesregierung für einen Gesetzesentwurf in die richtige Richtung und schilderte die jahrzehntelangen Erfahrungen mit Fracking in konventionellen Lagerstätten in Niedersachsen. „Gleichwohl geht es darum“, so Niedersachsens Regierungschef in seinen Worten, „die rechtlichen Voraussetzungen vor allem im Sinne des Wasserschutzes zu modernisieren und die Anforderungen zu erhöhen.“
Im Ergebnis setzt sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme für weitere Verschärfungen beim Einsatz der Fracking-Technologie zur Förderung von Erdgas und Erdöl ein. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht er sich dafür aus, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern. Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden.
Die gesamte Rede von MP Stephan Weil können Sie hier verfolgen: