Länder wollen Alleinerziehende stärker entlasten
Kindergeld wird angehoben Die Länder haben in ihrem jüngsten Plenum die Pläne…

Kindergeld wird angehoben
Die Länder haben in ihrem jüngsten Plenum die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes und weiterer familienpolitischer Fördermaßnahmen beraten. Behandelt wurde konkret der Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kinderzuschlages. Mit dem Gesetz soll die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums nach den Vorgaben aus dem 10. Existenzminimumbericht durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages für 2015 und 2016 umgesetzt werden. Zudem wird zur Förderung von Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, das Kindergeld für 2015 auf 188 € für das erste und zweite Kind, 194 € für das dritte Kind und 219 € ab dem vierten Kind angehoben. Für 2016 liegen die Werte bei 190, 196 und 221 €. Zudem soll ab dem 01. Juli 2016 der Kinderzuschlag um 20 € auf 160 € angehoben werden, damit Erwachsene nicht allein aufgrund der Elternschaft in den Sozialleistungsbezug rutschen.
Diese Entlastungen möchte der Bundesrat um die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende um 600 € auf 1.908 € für das erste Kind ergänzen. Für jedes weitere Kind soll der Betrag um 240 € angehoben werden. Der Entlastungsbetrag war seit 2004 unverändert geblieben. Die Länder fordern daher den Bundestag auf, die Preisentwicklung des letzten Jahrzehnts bei dem Entlastungsbetrag abzufedern.
Quasi auf der Gegenseite wollen die Länder auch die Anpassung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an den neuen steuerlichen Grundfreibetrag erreichen. Wer seinen Kindern verpflichtet ist, soll auch die entsprechenden Leistungen bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit berücksichtigt bekommen.
Sicher sind weitere Entlastungen für diejenigen wünschenswert, die durch ihren Nachwuchs die Zukunft des Gesamtstaates sichern werden; der Bundesrat wirkt daher auf weitere Entlastungsmöglichkeiten von Familien hin.