Grundsteinlegung zur Kapitalmarktunion bis 2019
Die europäische Kommission hat ein Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Bis…

Die europäische Kommission hat ein Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion veröffentlicht. Bis zum 13.Mai diesen Jahres läuft noch das Konsultationsverfahren mit allen Interessensgruppen (EU-Institutionen, nationale Parlamente, der Finanzsektor und Unternehmen). Nach Ablauf dieses Verfahrens wird dann ein Aktionsplan mit zeitlichen Vorgaben entwickelt werden. Geplant ist, den Grundstein der Kapitalmarktunion bis spätestens 2019 implementiert zu haben.
Mit dem vorgelegten Grünbuch verfolgt die EU-Kommission ihr politisches Ziel, einen stabileren und funktionsfähigeren EU-Wirtschaftsraum, bestehend aus allen 28 Mitgliedsstaaten zu etablieren.
Die Kapitalmarktunion soll alternative, grenzüberschreitende Finanzierungsoptionen zur Bankenfinanzierung für kleine und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Infrastrukturprojekte hervorbringen. EU-weit sollen Hürden für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut und eine engere Vernetzung der Kapitalmärkte ermöglicht werden. Dies ist nur möglich, wenn der Kapitalmarktunion ein einheitliches, wirksames und konsistent umgesetztes Regelwerk zu Grunde liegt. Im Allgemeinen verspricht sich die Kommission durch die Umsetzung dieses Grünbuch die Konkurrenzfähigkeit der EU zu verbessern und Investoren aus aller Welt nach Europa zu locken. Durch ein so entstehendes höheres Investitionsniveau würden auch Wachstum und Beschäftigung innerhalb der EU langfristig gesteigert werden.
Zu den im Grünbuch veröffentlichten Maßnahmen der Kommission zur Erreichung der genannten Ziele nahm der Bundesrat in seiner letzten Sitzung Stellung.
Die Einleitung des Konsultationsverfahrens zur Schaffung einer Kapitalmarktunion wird von den Ländern als sinnvoller Schritt hin zu einer stabilen und wirtschaftlich starken EU gesehen und unterstützt.
Die Stellungnahme des Bundesrates weist darauf hin, dass bei der Umsetzung der Kapitalmarktunion dem Anleger- und Verbraucherschutz besonderer Wert zugeschrieben werden müsse. Gerade bei der Änderung der Prospektrichtlinie dürften die Standards im Anlegerschutz nicht herabgesenkt werden.
Außerdem wird angemerkt, dass die Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte die Kreditfinanzierung durch Banken nur ergänzen, nicht ersetzen könne. Wo weitere Reformen zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten führen könnten, und wo bewährte Strukturen erhalten bleiben sollten, müsse auch zukünftig gründlich analysiert werden.
Neben funktionierenden Märkten, wie z.B. dem deutschen Schuldschein-und Pfandbriefmarkt dürfe auch das deutsche Drei-Säulen-Modell bei der Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft nicht durch EU-Richtlinien beschädigt werden.