Gorleben als Fleck auf weißer Landkarte?
Diskussionen in der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Die Bundesregierung hat am…

Diskussionen in der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Die Bundesregierung hat am 25.03.2015 die Verlängerung der auslaufenden Gorleben-Veränderungssperre um weitere 10 Jahre ab August 2015 beschlossen. Der Bund beabsichtigte damit, seiner Verpflichtung nach dem Standortauswahlgesetz nachzukommen, den Salzstock Gorleben wie jeden anderen in Betracht kommenden Standort in das Standortauswahlverfahren einzubeziehen und unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten.
Der Umgang mit dem potentiellen Endlagerstandort Gorleben ist auch immer wieder ein wesentlicher Diskussionspunkt in den Sitzungen der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. Vor dem Hintergrund, dass die Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre politisch (und teils auch rechtlich) umstritten ist, hat die Arbeitsgruppe 2 der Kommission am 13.04.2015 ein Expertengespräch durchgeführt, um sich über rechtliche Möglichkeiten zu einer einheitlichen, bundesweiten und möglichst frühzeitigen Sicherung von Standorten und über Alternativen zur Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre zu informieren. In dem Expertengespräch wurden unterschiedliche Sichtweisen zu der Frage deutlich, ob und in-wieweit das Bergrecht die Möglichkeit bieten kann, anderweitige Nutzungen potenzieller Endlagerstandorte zu unterbinden, um diese offen zu halten.
„Wir lehnen eine isolierte Regelung zum Nachteil Gorlebens ab“, sagte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Niedersachsen setzt sich für eine Gleichbehandlung ein. Wenn man den Begriff der „weißen Landkarte“ ernst nehme, sei vordringlicher Auftrag der Bundesregierung, alle potentiell in Frage kommenden Standorte in Deutschland offen zu halten. Eine Veränderungssperre allein für Gorleben sei überflüssig und kontraproduktiv. Eine Offenhaltung dort sei ohnehin bereits im Standortauswahlgesetz festgelegt. Auch andere Kommissionsmitglieder kritisierten, dass das Bundesumweltministerium nicht frühzeitig über die Absicht, die Veränderungssperre Gorleben zu verlängern, informiert habe und gemeinsam mit dem Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, Fakten schaffen wolle.
Als Ergebnis der Diskussionen bittet die Kommission die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht. Um hierfür Zeit zu gewinnen, sprach die Kommission gegenüber dem Bundesrat die Empfehlung aus, die ursprünglich für den 08. Mai vorgesehene Abstimmung auf Juni zu verschieben. Einem entsprechenden vom niedersächsischen Umweltministerium gestellten Vertagungsantrag wurde in den beratenden Bundesratsausschüssen zugestimmt.