Cornelia Rundt diskutiert: welche Erwartungen haben wir an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Experten- Hearing will Antworten geben Die Deutschen werden nicht zuletzt dank der…

Experten- Hearing will Antworten geben
Die Deutschen werden nicht zuletzt dank der guten medizinischen Versorgung immer älter, damit aber auch pflegebedürftiger. Die Bundesregierung hat die Absicht, noch in dieser Legislaturperiode weitere Verbesserungen in der Pflege auf den Weg zu bringen: Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden.
Eine Abendveranstaltung mit der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt am 11. Juni 2015, Beginn 19.00 Uhr, in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin will sich diesem Thema widmen. Die Ministerin wird sich zusammen mit Expertinnen und Experten aus, dem Bundesgesundheitsministerium, dem GKV-Spitzenverband, Deutschem Verein, Deutschem Pflegerat, der BAGFW, bpa und Deutschem Landkreistag einem Hearing stellen. Es sollen die Sicherung der Pflegefachkräfte und die Finanzierung der Pflege beleuchtet werden. Ebenso sollen die Erwartungen, die mit der Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs verbunden sind, zur Sprache kommen. Letztlich ist auch die zukünftige Rolle der Selbstverwaltung in den Blick zu nehmen. Sämtlich Fragen, die gerade für ein Flächenland wie Niedersachsen von ganz besonderer Bedeutung sind.
Anmeldungen zu der Veranstaltung sind möglich unter veranstaltung@landesvertretung-niedersachsen.de.
Foto- und Filmaufnahmen von Gästen und Mitwirkenden der Veranstaltung können im Rahmen des Internet-Auftritts der Landesvertretung, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden.
Foto: clipdealer.de