Bundesrat setzt sich für Energieleitungsbau mit Erdverkabelung ein
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen insbesondere im Energiewirtschaftsrecht vor mit dem…

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen insbesondere im Energiewirtschaftsrecht vor mit dem Ziel, den im Rahmen der Energiewende notwendigen Ausbau der deutschen Übertragungsnetze weiter zu beschleunigen. Im Vordergrund stehen dabei zwei Regelungsziele:
- die Änderung des bisher jährlichen Turnus der Netzentwicklungsplanung hin zu einem zweijährigen Planungszeitraum, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen sowie
- die Ausweitung der Möglichkeiten zur Verlegung von Erdkabeln auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten von Höchstspannungsleitungen.
Der Bundesrat hält die Ausweitung der Erdkabeloptionen im Höchstspannungsnetz aus Gründen der Akzeptanz des Netzausbaus und im Hinblick auf eine erforderliche Flexibilität für sinnvoll und geboten. Er fordert unter anderem die Bundesregierung auf zu überprüfen, ob die Erdverkabelung statt Pilottechnologie nicht für alle im Energieleitungsausbaugesetz und im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführten Projekte eine reguläre Realisierungsalternative darstellt.
In dem Beschluss des Bundesrates sind Belange berücksichtigt worden, die auf Initiativen der niedersächsischen Landesregierung zurückgehen. So hatte sich diese dafür eingesetzt, eine Öffnung für Erdverkabelung im Bereich Umspannwerke, Kraftwerksanschlüsse und Pumpspeicherwerke zu schaffen, die Teilerdverkabelung für die Leitungen Wehrendorf-Gütersloh, Conneforde-Westerkappeln und Dollern-Landesbergen zu ermöglichen sowie die mögliche Verkürzung des Gesamttrassenkorridors durch Teilerdverkabelungsabschnitte bei der Planung zu berücksichtigen.