Bundesrat gibt Statement für den sauberen Sport ab
Neue Strafvorschriften zur Bekämpfung von Doping Der Bundesrat hat jetzt den Gesetzesentwurf…

Neue Strafvorschriften zur Bekämpfung von Doping
Der Bundesrat hat jetzt den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Doping im Sport beraten und hierzu Stellung genommen.
Die Bundesregierung möchte ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz schaffen. Der Staat müsse mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Doping- und Kriminalitätsbekämpfung beitragen. Dies erforderten insbesondere der Schutz der Gesundheit der betroffenen Sportlerinnen und Sportler, aber auch der Schutz der Integrität des Sports sowie der Schutz der Allgemeinheit, die beispielsweise die Kosten der Behandlung schwerer Spätfolgen systematischen Dopings über die Krankenkassen tragen müsste. Außerdem sei das staatliche Handeln auch vor dem Hintergrund der umfangreichen öffentlichen Sportförderung nötig, die sich nur rechtfertigen ließe, wenn sichergestellt sei, dass die Mittel in einen dopingfreien Sport flössen.
Der Entwurf bündelt daher die bisher in verschiedenen Gesetzen – unter anderem im Arzneimittelgesetz – enthaltenen Vorschriften und begründet neue Straftatbestände Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Handel mit Dopingmitteln sowie Erwerb oder Besitz entsprechender Substanzen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Gleiches soll für Selbstdoping gelten, wenn der Sportler beabsichtigt, sich Vorteile in Wettbewerben zu verschaffen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren soll zum Beispiel bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet.
In seiner Stellungnahme fragt der Bundesrat, wie man künftig Sportler bestrafen sollte, die sich im Ausland dopen und dann im Inland an einem Wettbewerb teilnehmen. Die Länder sind der Ansicht, dass in minder schweren Fällen besonders brisanter Doping-Straftaten die Höchstfreiheitsstrafe von zehn auf fünf Jahre abzusenken ist. Kritisch bewerten sie auch den Umstand, dass Erwerb und Besitz bestimmter Dopingsubstanzen nur für besondere Tätergruppen – zum Beispiel Spitzensportler – strafbar sein soll. Sie fordern eine für alle Dopingdelikte gleichermaßen anwendbare Liste mit verbotenen Stoffen.
Bundesjustizminister Heiko Maas, der die Überlegungen der Bundesregierung am vergangenen Freitag näher erläuterte, deutete in seiner Rede an, Sympathien für Teile der Änderungsvorschläge des Bundesrates zu haben.
Bevor der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet wird, hat die Bundesregierung zunächst die Gelegenheit zur Gegenäußerung.