Bundeskabinett
Hospiz- und Palliativversorgung wird verbessert Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes…

Hospiz- und Palliativversorgung wird verbessert
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verabschiedet. Die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender soll damit verbessert werden.
Der Entwurf steht für Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern.
Es werden zentrale Maßnahmen verankert, die im Sinne der Patientinnen und Patienten die pflegerische und medizinische Versorgung verbessern. Hospize werden finanziell stärker unterstützt. Sie erhalten in Zukunft 95 Prozent der Kosten, durch die Krankenkassen refinanziert. Ambulant tätige Palliativmedizinerinnen und -mediziner werden besser honoriert. In Pflegeeinrichtungen wird sichergestellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auf Wunsch ein auf sie individuell zugeschnittenes Angebot für ihre letzte Lebensphase bekommen. Zudem erhalten Versicherte einen Rechtsanspruch darauf, von der Krankenkasse umfassend zum Thema der Palliativ- und Hospizversorgung beraten zu werden.
Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen
Der Steuerzahler soll nicht für marode Banken zahlen. Das Bundeskabinett hat Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen. Das nationale Bankenabwicklungsrecht wird an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben angepasst. Hauptsächlich wird der Start des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen zum 1. Januar 2016 vorbereitet.
Die Bundesregierung sieht insbesondere Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Sie will künftig auch die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung beteiligen (sog. Bail-In) und den Einsatz von Steuergeldern möglichst vermeiden. Zukünftig soll die Abwicklungsbehörde im Abwicklungsfall nach den Eigentümern leichter auch auf die Gläubiger einer Bank zugreifen können, bevor staatliche Stützungsmaßnahmen Anwendung finden.
Aus der deutschen Bankenabgabe von 2011 bis 2014 wurden rund 2,2 Milliarden Euro eingenommen. Man will sicherstellen, dass diese Mittel während der Aufbauphase des neuen europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen.