Zahltag für private Medien
Versammlung der Verwertungsgesellschaft VG Media Wenn die Verwertungsgesellschaft VG Media zu ihrer…

- Christian Flisek –SPD-Bundestagsabgeordneter- sprach über das Urheberrecht
- Ein vielköpfiger Vorstandstisch- der Beirat der VG Media
- Rechtsanwalt und MdB Christian Flisek bei seiner Rede in der VG Media- Versammlung
- Tagungsteilnehmer im Gespräch- im Hintergrund Logos der wahrnehmungsberechtigten Unternehmen
- Begrüßung durch Dr. Torsten Rossmann, Beiratsvorsitzender VG Media
Versammlung der Verwertungsgesellschaft VG Media
Wenn die Verwertungsgesellschaft VG Media zu ihrer Gesellschafter- und Wahrnehmungsberechtigten-Versammlung einlädt – wie jetzt am 18. März in der Landesvertretung Niedersachsen – dann ist das gleichzeitig ein Zahltag für viele private Medien. Gestützt auf das Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWG) kassiert die VG Media Lizenzgebühren von den Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und verteilt diese Einnahmen auf die Wahrnehmungsberechtigten. Derzeit sind das 324 Medienunternehmen. Die Liste reicht von Antenne Bayern bis hin zu Vox und vom Bibel TV bis zum Playboy. Die an diese Medienunternehmen ausgeschütteten Beträgen erreichen zwar bei weitem nicht die Größenordnung, die durch die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender zusammen kommen, sind aber deutlich mehr als nur ein Zubrot für die begünstigten Unternehmen.
Für 2014 ergab sich nach dem Beschluss der Versammlung immerhin ein regulärer Ausschüttungsbetrag von 25,01 Millionen Euro für private, inländische Fernsehsender und von 5,07 Millionen Euro für die privaten Hörfunksender. Hinzu kommen in diesem Jahr Sonderausschüttungen in vergleichbarer Höhe, die aus Nachzahlungen zu Gunsten der VG Media nach einer langjährigen Auseinandersetzung mit der Kabel Deutschland GmbH stammen.
Noch nicht entschieden ist der Streit mit dem Suchmaschinenkonzern Google. Das US-Unternehmen will für Ausschnitte aus Presseerzeugnissen, die auf der Google-Oberfläche abgebildet werden, nicht zahlen. Offenbar reichen bestehende deutsche und europäische Urheberrechtsregelungen nicht aus, um einen solchen Anspruch gegen einen marktbeherrschenden Konzern wie Google durchzusetzen.
Als Gastredner sprach der SPD-Bundestagsabgeordnete und Urheberrechtsexperte Christian Flisek von einer „Großbaustelle“, die die Zusammenarbeit von Parlament, Bundesjustizministerium und der Verwertungsgesellschaften benötige. So gelte es, bis April 2016 die EU-Wahrnehmungsrichtlinie in Gänze zu erfüllen, wenngleich der deutsche Standard durch seine Qualität schon vielen Punkten entspreche. Es sei Augenmaß gefordert, damit kein Wettbewerbsnachteil durch Überregulierung entstehe. Ein erster Referentenentwurf zur Richtlinienumsetzung soll bis Sommer 2015 vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht werden.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde von der SPD unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages beurteilt. Dazu werde Bundesjustizminister Heiko Maas bald einen verbindlichen Zeitplan vorstellen, sagte Flisek.