Peter–Jürgen Schneider: „Wir brauchen ein verfassungskonformes Erbschaftssteuergesetz“
Podiumsdiskussion zur Erbschaftssteuerreform in der Landesvertretung Mit seinem Urteil vom 17. Dezember…

- Vertrat „Die Familienunternehmer“ e.V.: Dr. Peer-Robin Paulus
- Canzel Kiziltepe, MdB, ist die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema
- Ralph Brinkhaus, MdB, nahm als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stellung
- Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider äußert seine Vorstellungen
- Auch die Gäste hatten Fragen zur Reform der Erbschaftssteuer
- Gefragter Gesprächspartner im Anschluss an die Podiumsdiskussion: Minister Peter-Jürgen Schneider
- Niedersachsens Bevollmächtigter Staatssekretär Michael Rüter begrüßt die Gäste des Abends
- Hören konzentriert zu: Canzel Kiziltepe, Peter-Jürgen Schneider und Michael Rüter (v.r.n.l.)
- Dr. Stefan Bach, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin
Podiumsdiskussion zur Erbschaftssteuerreform in der Landesvertretung
Mit seinem Urteil vom 17. Dezember vorigen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftssteuerrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Insbesondere die Verschonungsregelungen beim Übertragen betrieblichen Vermögens wurden von den Richtern als zu weitreichend angesehen, weil dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. Grundsätzlich sei es zwar möglich, betriebliches gegenüber dem privaten Vermögen im Erbfall steuerlich zu verschonen. Voraussetzung dafür sei aber eine Unternehmensnachfolge, die dem Erhalt der Wirtschaftsstruktur und der Arbeitsplätze diene. Der Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis spätestens Mitte nächsten Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.
Wie diese Neuregelung aussehen sollte, war Thema einer Podiumsdiskussion mit dem niedersächsischen Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, zu der die Landesvertretung für Anfang März eingeladen hatte und an der außerdem noch die beiden Bundestagsabgeordneten Canzel Kiziltepe (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) sowie Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Dr. Peer-Robin Paulus vom Verband „Die Familienunternehmer“ und als Moderatorin die Handelsblatt-Redakteurin Donata Riedel teilnahmen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen, Staatssekretär Michael Rüter, der den Begriff „Teilen und Teilhabe“ aus dem Jahresmotto der Kunst- und Kulturveranstaltungen der Landesvertretung zitierte und in Beziehung zu der aktuellen Diskussion über die Steuerpflicht der Unternehmenserben setzte. Nach dem Teilvotum von drei Verfassungsrichtern habe das Erbschaftsteuerrecht auch die Aufgabe, durch Umverteilung einen Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit zu gewährleisten.
DIW-Fachmann Dr. Stefan Bach legte dann in seinem Impulsvortrag dar, inwieweit derzeit der Grundgedanke einer steigenden Erbschaftsteuerbelastung durch die Verschonungsregeln konterkariert werde, da mit höheren Werten der Erbschaften und Schenkungen die Belastungen sinken. Wegen der sehr großzügigen Regelungen könnten auch übertragene Vermögen im dreistelligen Millionenbereich steuerlich verschont bleiben.
Diese „Überprivilegierung“ müsse auf jeden Fall abgebaut werden, forderte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, der die dazu bislang bekannt gewordenen Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble begrüßte. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus, nahm dies mit einem Lächeln und einer Prise Skepsis zur Kenntnis. Er mahnte eine genaue Betrachtung der Folgen für die Unternehmenslandschaft an; es müsse vermieden werden, dass Unternehmen aufgrund einer Erbschaftsteuerzahlung womöglich an Hedgefonds verkauft würden.
Das wesentliche Ziel der Reform muss es Schneiders Worten zufolge sein, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass nicht wieder vom Bundesverfassungsgericht in Teilen verworfen werde. „Wir brauchen ein verfassungskonformes Erbschaftssteuergesetz.“ Diese Aussage fand natürlich die Zustimmung aller Podiumsgäste. Dr. Peer-Robin Paulus als Vertreter der Familienunternehmer unterstrich die damit verbundene Planungssicherheit bei Betriebsübergängen. Das sei für die Unternehmen doch existentiell notwendig.
Als Vertreter der Länder, denen die Erbschaftsteuer zufließt, betonte der niedersächsische Finanzminister die Bedeutung des Aufkommens für die Haushalte der Länder gerade auch mit Blick auf die ab 2020 greifende Schuldenbremse. Allein für Niedersachsen bedeute das aktuelle Steueraufkommen von gut 300 Millionen Euro im Jahr die Finanzierung von rund 6.000 Lehrerstellen. „Den Ländern geht es bei der Reform aber nicht um eine Erhöhung des Aufkommens.“, machte Schneider deutlich.