Olaf Lies betont: Wir müssen den Schienennahverkehr absichern
Der Bundesrat hat das Regionalisierungsgesetz am vergangenen Freitag zur grundlegenden Überarbeitung in…

Der Bundesrat hat das Regionalisierungsgesetz am vergangenen Freitag zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Nahverkehr verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.
Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.
In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.
Bereits im Juli 2014 hatten die Verkehrsminister der Länder auf die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Regionalisierungsmittel hingewiesen. Das zugrunde liegende Gesetz war im Zuge der Bahnprivatisierung verabschiedet worden, um den öffentlichen Personennahverkehr dauerhaft abzusichern. Die Länder übernahmen die Aufgabe, der Bund sicherte ausreichende Mittel zur Aufgabenwahrnehmung zu. Zuletzt sicherte das Gesetz eine jährliche Steigerung der Mittel um 1,5% zu. Der Grundbetrag wiederum soll nach dem Gesetz zum Jahr 2015 neu festgesetzt werden. Seit 2009 stiegen die Zuweisungen durch den Bund somit jährlich um die zugesagte Rate; eines Gesetzes bedurfte es dabei nicht. Die erhöhten Zahlungen wurden schlicht im Haushaltsgesetz angepasst.
Auch für 2015 stellte der Bund den Grundbetrag in den Haushalt ein. Die Steigerung allerdings unterblieb. Das jetzt im Bundesrat beratene Gesetz hat als Inhalt daher nur die Steigerung um besagte 1,5%. Wieso es hierfür eines Gesetzes bedarf, kann der Bund dabei nicht erklären. Er behauptet, mit Verweis auf den § 5 Absatz 5 des geltenden Regionalisierungsgesetzes bedürfte es einer Verlängerung des Gesetzes um ein Jahr, da die Verhandlungen zur Neufestsetzung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die grundlegende Zahlungsverpflichtung ergibt sich allerdings bereits aus dem Grundgesetz. Das geltende Recht hat zwar eine Revisionsklausel, es enthält aber keinen Ablauftermin. Mithin bedürfte es des vorgelegten Gesetzes nicht; es wiederholt lediglich eine ohnehin bestehende Regelung. Der Anspruch auf die Mittel inklusive der 109,5 Millionen Euro aufgrund der Dynamisierung besteht mithin längst.
Den Gesetzesauftrag zur Revision haben somit nur die Länder mit ihrem Gesetzentwurf aus dem November 2014 umgesetzt. Mit Blick auf Sachverständigengutachten und wegen der von der Deutsche Bahn AG stetig um insgesamt gut 30% angehobenen Trassen- und Stationspreise fordern die Länder einen Aufwuchs der Regionalisierungsmittel ab 2015 auf einen Grundbetrag von 8,5 Milliarden Euro und eine jährliche Dynamisierungsrate der Mittel ab 2016 in Höhe von 2 Prozent. Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.
Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies wies in seiner Rede darauf hin, dass bereits jetzt gut die Hälfte der zugewiesenen Mittel an die Deutsche Bahn AG und somit mittelbar in den Bundeshaushalt zurückfließen. Er betonte weiter, wie wichtig Planungssicherheit im schienengebundenen Personennahverkehr ist. Nur die verlässliche Finanzierung schaffe die notwendige Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und führe damit zur ökologisch gewünschten Folge des Verzichts auf das Auto.