Mit dem Elektromobil auf der Überholspur
Obwohl die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates kaum berücksichtigt hatte, haben die…

Obwohl die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates kaum berücksichtigt hatte, haben die Länder am vergangenen Freitag geschlossen auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet und damit ein Gesetz zur verbesserten Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge gebilligt. Dieses wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz gibt den zuständigen Behörden in den Ländern die Möglichkeit, Vorteile für – besonders gekennzeichnete – Elektrofahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen unter anderem reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren, Ausnahmen von Durchfahrtverboten, Zulassung von Einfahren in Fußgängerzonen oder die Erlaubnis, Bus- und Taxispuren zu nutzen. Insbesondere den Kommunen sollen hier zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden.
Der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies forderte darüber hinaus bereits auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember letzten Jahres monetäre Fördermaßnahmen für private Nutzer. Um das Ziel der Bundesregierung von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 zu erreichen und ein Leitmarkt für E-Mobilität zu werden muss sicher noch einiges getan werden.