Keine BSE-Testung bei gesund geschlachteten Rindern
Niedersachsen setzt Streichung des Monitorings durch Unmissverständlich forderte der Bundesrat in seinem…

Niedersachsen setzt Streichung des Monitorings durch
Unmissverständlich forderte der Bundesrat in seinem Beschluss vom 5. Juli 2013 zur Drucksache 442/13 „einen vollständigen Verzicht auf die Testung gesund geschlachteter Rinder“. Vollständig. Ohne Ausnahme. Weil schon damals in Deutschland seit vielen Jahren kein BSE-Fall bei Rindern mehr festgestellt wurde. Weil die meisten EU-Mitgliedstaaten längst auf eine BSE-Testung gesund geschlachteter Rinder verzichtet hatten. Weil auch in Deutschland ohnehin nur noch die über acht Jahre alten Tiere getestet werden. Und weil ein ganzes Bündel anderer Vorsichtsmaßnahmen besteht und weiterhin bestehen bleibt, die sicherstellen, dass der Verbraucher vor BSE geschützt ist.
Der Bund ging jetzt in die vom Bundesrat gewiesene Richtung: In der in der aktuellen Sitzung vorgelegten Verordnung schafft er zunächst die BSE-Testung aller gesund geschlachteten Rinder ab. Allerdings geht der Bund dann gleich wieder die halbe Strecke zurück. Denn er schlägt ein Monitoring vor, das de facto bedeutet, dass die Testpflicht für die über elf Jahre alten gesund geschlachteten Rinder beibehalten würde. Weil der Bund Daten über das Auftreten der sog. „atypischen BSE“ gewinnen will. Das ist eine Krankheit, die in Deutschland in den zehn Jahren zwischen 2001 bis 2011 genau zwei Mal festgestellt wurde. Zwei Mal in zehn Jahren. Das zu bestätigen würde die Länder aber Jahr für Jahr rund 600 000 Euro kosten. Wissensdurst in allen Ehren: aber wenn es hier um ein Forschungsprogramm geht, dass der Bund für wünschenswert hält, soll der Bund es auch bezahlen – nicht die Länder. Niedersachsen hat deshalb im Bundesrat die Streichung dieses Monitorings durchgesetzt.
Erinnern wir uns: Die Testpflicht auf BSE – Bovine Spongiforme Enzephalopathie – wurde eingeführt, nachdem Anfang der 90iger bis Mitte der 00er Jahre der „Rinderwahn“ in Europa grassierte. Die Testpflicht kam nicht allein, sie war Teil eines Bündels weiterer Vorsorgemaßnahmen: Tiermehl darf nicht an Rinder verfüttert werden, Verdachtsfälle müssen in jedem Fall auf BSE getestet werden, beim Schlachten selbst gesunder Rinder müssen Kopf und Wirbelsäule entfernt und aussortiert werden. Dank dieser Maßnahmen ist BSE heute Vergangenheit.