Bundeskabinett
Offenhaltungsbetrieb für Salzstock Gorleben verlängert Stefan Wenzel: Niederachsen kritisiert Beschluss zur Veränderungssperre…

Offenhaltungsbetrieb für Salzstock Gorleben verlängert
Stefan Wenzel: Niederachsen kritisiert Beschluss zur Veränderungssperre
Das Bundeskabinett stimmte für eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben bis zum 16. August 2025. Diese wird im Rahmen einer von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Verordnung geregelt. Der Bund sei nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde.
Bundesumweltministerin Hendricks: „Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist.“
Der Bundesrat muss der Fristverlängerung im Mai noch zustimmen – zumindest Niedersachsen wird dies aber nicht tun. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kritisierte umgehend die Fristverlängerung: „Die Veränderungssperre für Gorleben ist überflüssig und kontraproduktiv. Die Offenhaltung ist ohnehin im Standortauswahlgesetz geregelt.“
Kommunale Entlastung: 330 Millionen Euro für Niedersachsen
Im Zuge des Nachtraghaushalts hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für ein Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro zur Entlastung von finanzschwachen Kommunen. Aus dem sogenannten „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Für Niedersachsen sind Mittel in Höhe von rund 330 Mio. Euro vorgesehen. Der Fördersatz des Bundes beträgt 90%, so dass 10% von den Ländern bzw. den Gemeinden oder Gemeindeverbänden getragen werden müssen.
Es sind folgende Förderbereiche vorgesehen:
• Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung Infrastruktur)
• Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz
• Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung Schule und Weiterbildungseinrichtungen).
Die Länder selbst legen fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren. Diesen Kommunen sollen sie die Mittel entsprechend der o.g. Förderbereiche für Programme weiterreichen. Dabei können geförderte Projekte auch aus bereits geplanten Maßnahmen bestehen.