Prävention steht an erster Stelle
Unterstützung für ein gesundheitsbewusstes Leben Der Bundesrat hat im ersten Durchgang den…

Unterstützung für ein gesundheitsbewusstes Leben
Der Bundesrat hat im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention – kurz Präventionsgesetz – beraten. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die strukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe auch der Sozialversicherungsträger unter Beteiligung auch der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung unterstützt werden. Zudem wird ein Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gesetzt.
Die Verbesserungen des Präventionsgesetzes im Einzelnen:
- Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden.
- In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
- Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Förderung der Prävention im Betrieb. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollen in den Fokus der Leistungen der Krankenkassen rücken. Mit einem Mehr an Leistungen – verbunden mit der Verbesserung der Beratung und Unterstützung sowie einer engeren Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz – sollen deutlich mehr Unternehmen mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung erreicht werden.
- Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung sollen mehr als verdoppelt werden. Dazu soll der derzeitige Ausgabenrichtwert von 3,09 Euro auf 7 Euro angehoben werden, so dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Mit den Leistungen der Pflegekassen von rund 21 Millionen Euro für die Unterstützung gesundheitsförderlicher Verhältnisse in den Pflegeeinrichtungen stehen damit zukünftig insgesamt jährlich etwa 511 Millionen Euro der Kranken- und Pflegekassen für primärpräventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.
- Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden zu präventionsorientierten Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und Risikofaktoren gelegt werden, die zu einer Krankheit führen können. Dazu gehört auch die Überprüfung und Beratung zum Impfstatus. Eltern und andere Sorgeberechtigte sollen sich vor der Erstaufnahme ihres Kindes in die Kita in Fragen des Impfschutzes ärztlich beraten lassen.
In seiner Stellungnahme, die zum überwiegenden Teil von Niedersachsen mitgetragen wird, fordert der Bundesrat unter anderem, die Ausgaben der Pflegekassen für Leistungen zur Prävention pflegebedürftiger Menschen auf 0,70 Euro pro Versicherten anzuheben.
Zudem wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen vorzuschlagen, die den Stellenwert einer gesundheitsfördernden Ernährung angemessen berücksichtigen. So sollten Handlungsziele, wie zum Beispiel die Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung, altersübergreifend benannt werden. Ernährungsbildung müsse als zentralem Bestandteil der Verhaltensprävention mehr Aufmerksamkeit zu Teil werden.