Länder regen zahlreiche Verbesserungen für Patienten an
Medizinische Versorgung soll gestärkt werden Der Bundesrat hat zu einem wichtigen Gesetzentwurf…

Medizinische Versorgung soll gestärkt werden
Der Bundesrat hat zu einem wichtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Gesundheitsbereich, dem sogenannten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, umfassend Stellung genommen.
Der Entwurf für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen.
Hierzu sieht er eine Vielzahl von einzelnen Regelungen vor, unter anderem folgende:
- Die Verantwortlichen vor Ort erhalten mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine ärztliche Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert.
- Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten.
- Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.
- Um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung sollen die gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten.
- Bei der ärztlichen Vergütung wird die Versorgungsorientierung gestärkt, z. B. durch die Sicherstellung zeitnaher Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen und den Abbau unbegründeter Nachteile in den Gesamtvergütungen sowie durch Transparenz der Grundsätze und Versorgungsziele der Honorarverteilung.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Um die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten.
- Bei bestimmten mengenanfälligen planbaren Eingriffen erhalten Versicherte einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung.
- Versicherte erhalten einen Anspruch auf Krankengeld schon von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist.
- Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben, und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen.
Die sehr umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates zeigt, dass die Länder noch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen des Gesetzentwurfes sehen.
Aus niedersächsischer Sicht ist dabei das Thema der Hochschulambulanzen von herausragender Bedeutung. Es geht um eine auskömmliche Vergütung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen der Universitätskliniken. In ihnen werden seit langer Zeit mehr Fälle versorgt als von den Krankenkassen bezahlt werden. Seit Jahren steigen die Fallzahlen in den Hochschulambulanzen rapide an und vielerorts stellen die Hochschulambulanzen die ambulante Krankenversorgung sicher, ohne die entsprechende Vergütung zu erhalten.