Länder drängen auf mehr Geld für den Öffentlichen Personennahverkehr
Dunkle Wolken am Horizont Am Horizont braut sich etwas zusammen, was dem…

Dunkle Wolken am Horizont
Am Horizont braut sich etwas zusammen, was dem politisch Interessierten einen erstaunten Blick abringen dürfte. Es scheint zumindest so, dass der Bund mit seinem Gesetzentwurf eines Regionalisierungsgesetzes zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die Länder verärgern will.
Im Juli 2014 hatten die Verkehrsminister der Länder auf die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Regionalisierungsmittel bei der zum Beginn des Jahres 2015 anstehenden Neufestsetzung hingewiesen. Sie verdeutlichten, dass die allgemeine Preisentwicklung auch an den Kosten für Betrieb- und Unterhaltung des Bus- und Bahnnetzes nicht vorübergeht. Gerade die Trassen- und Stationspreise, die die Deutsche Bahn AG in Rechnung stellt, wurden stetig deutlich erhöht. Als Konsequenz daraus beschloss der Bundesrat im November 2014 eine Gesetzesinitiative, in der ein Aufwuchs der Regionalisierungsmittel ab 2015 auf einen Grundbetrag von 8,5 Milliarden Euro und eine jährliche Dynamisierungsrate der Mittel ab 2016 in Höhe von 2 Prozent angemahnt wird. Diese Grundlage soll dauerhaft Planungen im Nahverkehr sicherstellen.
Die Bundesregierung hat in Kenntnis der Ländervorstellungen gleichwohl Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie die Mittel des Jahres 2014 um 1,5 % auf gut 7,4 Milliarden Euro festsetzt. „Wie und in welcher Höhe der Bund die Länder ab 2016 finanziell unterstützen wird, bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten“, schreibt die Bundesregierung.
Der Bundesrat beschloss bei dieser Vorgeschichte am vergangenen Freitag nun eine Stellungnahme, die sich letztlich darauf beschränkt, den eigenen Entwurf an die Stelle des vorgelegten Entwurfs der Bundesregierung zu setzen. Diesen Beschluss fasste die Länderkammer mit 69 Stimmen, d.h. einstimmig. Die Hoffnung ist, dass dieses Signal auch im gut zwei Kilometer entfernten Bundeskanzleramt gehört wird.
Die Länder weisen auf die Verpflichtung der Bundesregierung hin, ausreichende Mittel für den Erhalt des öffentlichen Nahverkehrs bereitzustellen, so wie dies bei der Bahnreform 1993 vereinbart war. Dereinst hatte der Bund den Ländern bei der Privatisierung zugesagt, die notwendigen Mittel für den öffentlichen Nahverkehr dauerhaft zu übernehmen. Demgemäß weisen die Länder auch auf die Eigenständigkeit dieser Debatte hin, da die Regionalisierungsdebatte unabhängig von den Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu sehen ist. Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Neuordnung des bundesdeutschen Finanzgefüges für die Zeit ab 2020 erörtert wird; die Kosten des öffentlichen Nahverkehrs fallen aber auch in den Jahren 2016 bis 2019 an.
Eine zügige Einigung auf einen der Entwürfe steht nicht zu erwarten. Es sollen schon Regentropfen über dem Saal des Vermittlungsausschusses gesehen worden sein…