Funkstille bei der Frauenquote
Bundesrat beschließt keine Stellungnahme Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am…

Bundesrat beschließt keine Stellungnahme
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am 6. Februar 2015 die geplante Frauenquote zwar beraten, eine Stellungnahme aber nicht beschlossen. Weder die Änderungsvorschläge aus den Fachausschüssen noch das positive Votum „keine Einwände“ fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum. In den nächsten Wochen beschäftigt sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf.
Die Bundesregierung will mit gesetzlichen Regelungen den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in Gremien im Einflussbereich des Bundes signifikant erhöhen und damit das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen erfüllen.
Der Gesetzentwurf basiert auf drei Säulen:
- Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30% für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ab 1. Januar 2016
- Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management- Ebenen bei den ca. 3.500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind.
- Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (BundesgremienbesetzungsG und BundesgleichstellungsG). Sie sollen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen widerspiegeln.