Cornelia Rundt will mehr Gerechtigkeit bei Pflegekosten in der Behindertenhilfe
Bundesrat folgt niedersächsischem Antrag Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, kämpfen…

Bundesrat folgt niedersächsischem Antrag
Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, kämpfen bei der Kostenübernahme für behandlungspflegerische Maßnahmen wie Wundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder mit Problemen. Oft übernehmen die Krankenkassen keine Kosten.
Deshalb hat der Bundesrat auf Antrag Niedersachsens mit großer Mehrheit beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, eine klarstellende gesetzliche Regelung zu schaffen. Denn die Entscheidungen der Landessozialgerichte zu dieser Thematik divergieren. Knackpunkt dabei ist: Anspruch auf häusliche Krankenpflege hat „wer in seinem Haushalt, seiner Familie oder sonst an einem geeigneten Ort lebt“. Schon jetzt sind im Gesetz Beispiele für solche „geeigneten Orte“ genannt. So wird etwa ausdrücklich auf betreute Wohnformen hingewiesen.
„Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, sehen diese als ihr Zuhause an“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wer Menschen das Recht auf Behandlungspflege mit der Begründung verweigert, eine stationäre Wohnstätte sei kein ‚sonstiger geeigneter Ort‘, spricht diesen Menschen damit das Recht auf die eigene Häuslichkeit, also ein Zuhause ab.“