Werke für Unterricht und Forschungszwecke öffentlich zugänglich
Bundesrat billigt Änderung des Urheberrechts Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am…

Bundesrat billigt Änderung des Urheberrechts
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, dies mit den Stimmen Niedersachsens.
Das Änderungsgesetz streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.
Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.