Weitreichende Entlastung von Ländern und Kommunen
Zusätzliche Mittel für KITA-Ausbau Wie immer ist der Streit erlaubt, ob das…

Zusätzliche Mittel für KITA-Ausbau
Wie immer ist der Streit erlaubt, ob das Glas Glühwein nun halb voll oder halb leer ist. Aus Sicht der Kommunen mit ihren angespannten Haushaltslagen hätte es sicher mehr Unterstützung sein dürfen, aus Sicht vieler Eltern ist die nun beschlossene finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen aber zu begrüßen, sichert sie doch eine angemessene Fortentwicklung des Betriebes und Ausbaus der Kindertagesbetreuung.
Die Länder und Gemeinden erhalten alsbald zusätzliche Mittel des Bundes zur Finanzierung der Soziallasten und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Zum einen erhöht sich der Bundesanteil bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitsuchende nach dem SGB II um 500 Millionen Euro; zum anderen wird der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 500 Millionen Euro aufgestockt.
Zudem wird dem Sondervermögen für den KITA-Ausbau ein Betrag von 550 Millionen Euro zugeführt, sodass dessen Volumen auf insgesamt eine Milliarde Euro angehoben wird. Der Bund stellt weiterhin für die Betriebskosten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 100 Millionen Euro mehr aus dem Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung.
Die Anliegen der Länder aus dem ersten Durchgang wurden zwar weitestgehend nicht umgesetzt. Allerdings sehen die Länder das Glas als halb voll an, weshalb sie dem Gesetz jetzt ihre Zustimmung gaben.