Mautpflicht soll ausgeweitet werden
Bundesrat nimmt Stellung Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf…

Bundesrat nimmt Stellung
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beraten, mit dem weitere Straßen und Fahrzeuge in die Nutzerfinanzierung einbezogen werden sollen. Derzeit wird auf ca. 12.800 km Bundesautobahnen und ca. 1.200 km Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben. Die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen.
Um die sich aus der Mautsenkung zum 01.01.2015 (vgl. Newsletter Ausgabe 07/2014) ergebende Einnahmelücke in Höhe von ca. 460 Millionen Euro im Zeitraum 2015 bis 2017 zu schließen, sollen ab 01.07.2015 weitere ca. 1.100 km vierstreifige Bundesstraßen in die Mautpflicht einbezogen werden. Ferner soll ab 01.10.2015 die Mautpflichtgrenze auf 7,5 Tonnen abgesenkt werden. Weil damit die Bandbreite der mautpflichtigen Fahrzeuge steigt, soll beim Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten die Anzahl der Achsklassen von bisher zwei (bis 3 Achsen, 4 und mehr Achsen) auf künftig vier (2 Achsen, 3 Achsen, 4 Achsen, 5 und mehr Achsen) erhöht werden.
Noch in der laufenden 18. Legislaturperiode will die Bundesregierung, wie sie im Allgemeinen Teil der Begründung zum Gesetzentwurf ausführt, die weitere Ausdehnung der Maut auf Lkw ab 3,5 Tonnen und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmbelastungskosten prüfen. Die verursachten Luftverschmutzungskosten werden bereits ab 2015 in die Maut eingerechnet.
Angesichts der Erfahrungen nach Einführung der Lkw-Maut 2005, als von Lkw-Fahrern verstärkt Ausweichstrecken getestet wurden, hat der Bundesrat die Bundesregierung in seiner am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme gebeten, Modellberechnungen zu den Auswirkungen der Herabsetzung der Gewichtsgrenze anzustellen, damit die Länder ggf. straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gegen eventuelle Mautausweichverkehre treffen können. Zur Erweiterung der Achsklassen gab der Bundesrat zu bedenken, dass dadurch Fehlanreize geschaffen würden, das bisherige Gütergewicht mit weniger Achsen zu befördern. Die Belastung von Straßen und Brücken würde damit zunehmen und zu erhöhtem Verschleiß der Infrastruktur führen.
Nicht zu eigen gemacht hat sich der Bundesrat die Empfehlungen des Umweltausschusses, in die Maut bereits 2015 Lkw ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie den Kraftomnibusverkehr einzubeziehen und die Zweckbindung der Mauteinnahmen für Bundesfernstraßen aufzuheben.