Kennzeichnungspflicht allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener…

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt, dies mit den Stimmen Niedersachsens. Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft für Verbraucher – neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten – ausgeweitet.
Derzeit bestehen insbesondere in der Wirtschaft große Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten nationalen Ausgestaltung der ab dem 13. Dezember 2014 europaweit geltenden Allergenkennzeichnung. Mit der Verordnung wird ein lückenloses Ineinandergreifen von EU-Recht und nationalem Recht erreicht.
Die Verordnung der Bundesregierung wurde dem Bundesrat am 21. November 2014 zugeleitet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hat er der Behandlung bereits in der Plenarsitzung am 28. November 2014 zugestimmt.