Erneuerbare-Energien Gesetz wird korrigiert
Rechtssicherheit bei Biogasanlagen Mit dem jetzt vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Änderung…

Rechtssicherheit bei Biogasanlagen
Mit dem jetzt vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen Bedenken der EU-Kommission an der künftigen Vereinbarkeit der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen nach § 65 EEG 2014 mit dem europäischen Wettbewerbsrecht Rechnung getragen werden. Die Kommission hatte kritisiert, dass die Besondere Ausgleichsregelung zukünftig eine Markteintrittsbarriere für neue Schienenbahnen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Beförderungsdienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr oder der erstmaligen Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenfernverkehr oder Schienengüterverkehr darstellen könnte.
Mit dem Gesetz wird in diesen Fällen ab dem Antragsjahr 2015 eine Antragstellung auf Basis von prognostizierten Stromverbrauchsmengen ermöglicht. Damit soll der erfolgreiche Abschluss des Notifizierungsverfahrens auf europäischer Ebene sichergestellt werden.
Aufgenommen wurde in das Gesetz auch eine Klarstellung, die der Rechtssicherheit für Bestandsanlagen bei Biomasseanlagen dient. Es bestand in der Praxis Rechtsunsicherheit, ob die Privilegierungen durch § 33c Absatz 3 EEG 2012 auch unter dem EEG 2014 fortgelten. Dies wurde nunmehr klargestellt. Eine weitere Änderung betrifft die Definition der Bemessungsleistung in § 5 Nummer 4 EEG 2014 für ältere Anlagen. Für diese ist weiterhin das EEG 2009 anzuwenden. Dadurch wird verhindert, dass es über die Definition der Bemessungsleistung ungewollt zu einer Vergütungskürzung für diese Anlagen kommen kann.
In einer begleitenden Entschließung, die auf einen Antrag Niedersachsens zurückgeht, bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Betreibern mehrerer Anlagen, die über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden, ermöglicht, auch weiterhin Teil des produzierten Stroms direkt zu vermarkten.