Durchbruch bei Kosten für Flüchtlinge
Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.…

Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und soll zum überwiegenden Teil rund zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.
Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die neuen Leistungssätze wurden daher neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach kann ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen – wie z.B. Essenspakete – erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, verkürzt das Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate.
Der Bundesrat hat dem Gesetz mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Damit ist für die Länder und Kommunen eine Kostenentlastung von ca. 31 Millionen Euro im Jahr 2015 und von jeweils 43 Millionen Euro in den Folgejahren verbunden. Hinzu kommt eine Entlastung der Kommunen von ca. 10 Millionen Euro bei den Impfkosten. Der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt führt zu weiteren erheblichen Kostenentlastungen von Ländern und Kommunen.
Im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates hatten sich Länder und Bund über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Unter anderem wird nun eine Entlastung der besonders belasteten Kommunen in Höhe von 25 Millionen Euro in 2014 ermöglicht. Einer entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat ebenfalls am vergangenen Freitag vorgelegen hatte, stimmte der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens zu.
Der Bund hat sich zudem bereit erklärt, Länder und Kommunen im Jahre 2015 in Höhe von 500 Millionen Euro zu entlasten. Im Jahr 2016 wird der Bund einen weiteren Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, sofern die Belastung der Länder und Kommunen im bisherigen Umfang fortbesteht. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beträge wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.
Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.
Länder und Bund sind sich einig, dass mit den Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.
Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.
Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung erfolgt im Übrigen künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.