Bundeswehr attraktiver gestalten
Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr erhalten Die Bundeswehr befindet sich in einem Wandel…

Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr erhalten
Die Bundeswehr befindet sich in einem Wandel seit im Juli 2011 die Wehrpflicht abgeschafft bzw. ausgesetzt worden ist. Die Aussetzung der Wehrpflicht war ein erster Schritt einer angestrebten Streitkräftereform.
Die Bundesregierung möchte den Dienst in der Bundeswehr weiter attraktiver gestalten, um die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Denn die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr ist mit Blick auf den demografischen Wandel eine wesentliche Voraussetzung für die Gewinnung und Bindung von fachlich qualifiziertem Personal, um die Einsatzbereitschaft langfristig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsgebers Bundeswehr zu erhalten.
Die Attraktivitätsoffensive sieht eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Dienstgestaltung, attraktivere Vergütung und eine bessere soziale Absicherung vor und regelt u.a.:
- erstmals eine Regelarbeitszeit von 41 Stunden in der Woche für Soldatinnen und Soldaten im Grundbetrieb;
- die Erweiterung der Möglichkeiten für Soldatinnen und Soldaten, Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen;
- die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten, insbesondere für die Mannschaftsdienstgrade und die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes;
- die Einführung einer Familien- und Haushaltshilfe;
- die Erhöhung der Erschwerniszulagen für Tätigkeiten mit besonderen Belastungen und die Erhöhung der Stellenzulagen für bestimmte Funktionen mit hoher Verantwortung;
- die Einführung eines Personalbindungszuschlags für Soldatinnen und Soldaten in Personalmangelbereichen, um Abwanderungen in die Privatwirtschaft zu verhindern;
- die Erhöhung der Wehrsoldtagessätze für diejenigen, die Freiwilligen Wehrdienst leisten;
- die Erweiterung der Nachversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung;
- die Aufhebung der Anrechnung von nachdienstlichem Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit auf die Dienstzeitversorgung der Soldatinnen und Soldaten bis zum Erreichen der für den Polizeivollzugsdienst geltenden besonderen Einkommensgrenzen;
- die Verminderung der Belastung für pensionierte Berufssoldatinnen und Berufssoldaten mit Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich;
- die Verbesserung der Einsatzversorgung für Altfälle.
Der Bundesrat hat zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen erhoben.
Mit über 55.000 Soldaten und zivilen Beschäftigten ist die Bundeswehr auch in Niedersachsen ein wichtiger Arbeitgeber.