Bundesrat nimmt sich der Hundewelpen an
Das gefährliche Wurstbrot Nicht immer sind Verordnungen zur Tierseuchenbekämpfung, die im Bundesrat…

Das gefährliche Wurstbrot
Nicht immer sind Verordnungen zur Tierseuchenbekämpfung, die im Bundesrat landen, spektakulär: da werden Untersuchungsabstände der Milch auf Brucellose und Rinder-Leukose aneinander angeglichen, da wird die Schreibweise des lateinischen Namens für Rinder-Tuberkulose geändert, da wird eine Sperrbezirksverordnung zur Schweinelähme aufgehoben, weil diese Krankheit mittlerweile (Gott sei Dank!) keine Bedeutung mehr hat.
Manchmal sind Verordnungen zur Tierseuchenbekämpfung für den Laien unverständlich und ärgerlich: Oma meint: das haben wir doch früher immer so gemacht! Die Enkelin schimpft: Lebensmittelverschwendung! Warum dürfen Küchen- und Speiseabfälle nicht an Schweine verfüttert werden? Was soll denn so gefährlich sein am Wurstbrot? Liebe Oma, liebe Enkelin: Euer Mettbrötchen, euer Salamibrot, kann Erreger der hochansteckenden Schweinepest übertragen. Es ist tatsächlich schon passiert, dass die Belegschaft eines Schweinestalls sich über Essensreste im Futter mit Schweinepest angesteckt hat. Und deshalb ist es schon seit Jahren verboten, Küchen- und Speiseabfälle an Schweine, die als Nutztier gehalten werden, zu verfüttern. Da die Afrikanische Schweinepest im Anmarsch ist und wir Deutschen – wie auch die Brüsseler Behörden – gründlich sind, hat der Bundesrat jetzt zugestimmt, dieses Verbot auch auf Schweine auszuweiten, die keine Nutztiere sind. Wie viele Niedersachsen sich ein Schwein als Kuschel- und Schoßtier halten, ist hier nicht bekannt. Aber Schweine sind schließlich nicht dümmer und nicht dreckiger als Hunde. Also: hart bleiben, wenn das Hausschwein am Mittagstisch bettelt!
Und manchmal macht der Bundesrat alles richtig. Eigentlich sollte nur eine winzige redaktionelle Präzisierung an der Tollwut-Verordnung erfolgen. Der Bundesrat hat diese Gelegenheit ergriffen, gleich den illegalen Welpenhandel anzugehen. In manchen östlichen EU-Mitgliedstaaten werden Hundewelpen in Massen produziert, viel zu früh von ihren Müttern getrennt, um dann in Deutschland an mitleidige Menschen verkauft zu werden. Eigentlich dürfen Welpen, die verkauft werden sollen, nur geimpft über die Grenze. Ein Schlupfloch im EU-Recht erlaubt aber, dass Welpen, die Familienanschluss haben, auch ungeimpft über die Grenze dürfen. Das nutzen Schieber, um die Impfkosten zu sparen: Welpen, die tatsächlich verkauft werden sollen, werden als Familienhund deklariert. Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass dieses Schlupfloch an der deutschen Grenze nicht gelten soll: Für Welpen muss in jedem Fall nachgewiesen werden, dass sie gegen Tollwut geimpft sind. Weil diese Impfung erst nach der 12 Lebendwoche erfolgen kann und weitere 21 Tage braucht, bis sie wirkt, hat man – zumindest theoretisch – dafür gesorgt, dass die über die Grenze verbrachten Welpen wenigstens 15 Wochen alt sind. Es muss nur noch kontrolliert werden…