Beiträge zur Rentenversicherung sinken zum 1. Januar
Entlastungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro Der Bundesrat hat der Senkung…

Entlastungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro
Der Bundesrat hat der Senkung der Rentenbeiträge zum 1. Januar 2015 zugestimmt. Die entsprechende Verordnung der Bundesregierung senkt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von derzeit 25,1 auf 24,8 Prozent. Insgesamt ergeben sich hierdurch Entlastungen in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert er jedoch zugleich die gesetzlichen Vorgaben, die zur zwingenden Anpassung des Beitragssatzes geführt haben. Aus seiner Sicht sollten die Regularien so beschaffen sein, dass absehbare Beitragssatzschwankungen verhindert oder zumindest gedämpft werden. Zudem forderte der Bundesrat die Bundesregierung zur Prüfung der Frage auf, ob durch eine vorausschauende Beitragssatzgestaltung Spielräume möglich sind, die das Rentenniveau zumindest auf dem derzeitigen Stand stabilisieren.