Altdaten stehen Fahrerlaubnisbehörden weiter zur Verfügung
Länder für Privilegierung von Nachwuchskräften in Feuerwehr und Rettungsdiensten Der Bundesrat hat…

Länder für Privilegierung von Nachwuchskräften in Feuerwehr und Rettungsdiensten
Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der von der Bundesregierung vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung befasst. Sie soll sicherstellen, dass den Fahrerlaubnisbehörden auch weiterhin Daten zu früheren Fahrerlaubnissen zur Verfügung stehen, die nach Erlöschen einer Fahrerlaubnis bei der Neuerteilung benötigt werden. Derzeit werden sowohl im Zentralen Fahrerlaubnisregister, das beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt wird, als auch in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern der Fahrerlaubnisbehörden notwendige Daten über Fahrerlaubnisinhaber sowie über Personen, denen eine Fahrerlaubnis versagt oder entzogen worden ist, gespeichert. Die örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörden müssen bis Ende 2014 in das Zentrale Fahrerlaubnisregister überführt werden. Die Änderungsverordnung regelt, welche notwendigen Altdaten die Fahrerlaubnisbehörden auch weiterhin speichern dürfen.
Mit einer weiteren Änderung stellt die Bundesregierung klar, dass die bisherige Privilegierung der Nachwuchskräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste beim Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gerechtfertigt und nicht gewollt war. Die Regelung sah vor, dass eine Fahrerlaubnis zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes für Einsatzfahrten und angeordnete Übungsfahrten auch bereits vor Erreichen des allgemeinen Mindestalters bei der Klasse C (18 statt 21 Jahre) und der Klasse D (21 statt 24 Jahre) erteilt werden durfte, ohne dass die körperliche und geistige Eignung durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen war.
Der Bundesrat war demgegenüber der Auffassung, dass die bisherige Privilegierung der Nachwuchskräfte die Attraktivität des Ehrenamtes fördert und die Einsatzfähigkeit der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellt. Junge Menschen, die bereits aus ihrer ohnehin besonders engagierten Gruppe heraus zum Führen schwerer und sehr teurer Einsatzfahrzeuge ausgewählt werden, verfügten über eine besondere Reife. Einen Automatismus zum vorherigen Nachweis ihrer körperlichen und geistigen Reife durch ein medizinischen-psychologisches Gutachten dürfe es deshalb nicht geben. Mit dieser und weiteren redaktionellen Änderungen hat der Bundesrat der Änderungsverordnung zugestimmt.