Adoptionsrecht wird modernisiert und vereinfacht
Bundesrat stimmt der Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zu Mit dem Gesetz werden…

Bundesrat stimmt der Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zu
Mit dem Gesetz werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 geschaffen, das das teilweise nicht mehr zeitgemäße Übereinkommen von 1967 über die Adoption von Kindern ersetzt und modernisiert.
Die neue Fassung berücksichtigt, dass sich die Rechtsstellung nicht mit der Mutter des Kindes verheirateter Väter verbessert hat und in vielen Staaten sowohl das Institut der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare vorhanden ist wie auch in einigen Staaten die Ehe nicht mehr nur verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist.
Durch das Übereinkommen wird die Sukzessivadoption ausdrücklich auch für den Fall zugelassen, dass es sich um das Kind eines eingetragenen Partners handelt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2013) und der gesetzlichen Umsetzung (Juni 2014) ist diese jedoch nunmehr auch in Deutschland zulässig.
Die Umsetzung des Übereinkommens hat auch zur Folge, dass sich sowohl der Anfangszeitpunkt als auch die Frist zur Aufbewahrung der Akten ändert. Zwar verkürzt sich die Frist von 60 auf 50 Jahre, jedoch beginnt die Berechnung erst ab der Wirksamkeit der Adoption und nicht schon ab dem Zeitpunkt der Geburt. Eine wesentliche Verbesserung: Anders als bisher soll künftig jeder Vertragsstaat maximal eine national zuständige Behörde benennen dürfen. Bisher wird die Aufgabe von zwölf zentralen Adoptionsstellen wahrgenommen.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf bereits ohne Änderungen zugestimmt. Nachdem am vergangenen Freitag auch der Bundesrat das Gesetz hat passieren lassen, kann es dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.