Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern
Cornelia Rundt: Niedersachsen stimmt zu Die Länder haben in jüngsten Plenarsitzung einen…

Cornelia Rundt: Niedersachsen stimmt zu
Die Länder haben in jüngsten Plenarsitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten. In ihrer Stellungnahme merken sie kritisch an, dass der Entwurf zu erheblichen Mehrausgaben der Länder und Kommunen führen kann, wenn der zu Pflegende ein beihilfeberechtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist.
Zudem hätten die vorgesehenen Änderungen Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, was ebenfalls Mehrausgaben für die Kommunen bedeuten könne. Dies sei vor dem Hintergrund der geplanten Schuldenbremse und der ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Kommunen problematisch. Der Bundesrat bittet daher um Prüfung, inwieweit eine finanzielle Entlastung durch den Bund in Betracht kommt.
Aus Sicht der Länder widerspricht es zudem den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dass das Pflegeunterstützungsgeld nicht für Beamte vorgesehen ist. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, auch Beamte in den Berechtigtenkreis einzubeziehen. Die sechsmonatige Pflegezeit möchte der Bundesrat flexibilisieren, da Dauer und Umfang von Pflege kaum planbar sind. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit zur Splittung der Pflegezeit in mehrere Zeitabschnitte.
Die Bundesregierung kann sich nun zu den Kritikpunkten der Länder äußern. Anschließend befasst sich der Bundestag sowie im zweiten Durchgang erneut der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben.
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, soll mit einem Pflegeunterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung) gekoppelt werden. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens erhalten.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt in ihrer Rede im Plenum: „Erfreuliche Erörterungspunkte wie der vorliegende Gesetzentwurf sind nicht die Regel unserer Arbeit. Deshalb dafür meinen ganz herzlichen Dank an Bundesfamilienministerien Schwesig.“ Der vorgelegte Entwurf verbessere die Situation der pflegenden Angehörigen und damit auch der Pflegebedürftigen heute und in Zukunft erheblich.
Cornelia Rundt in diesem Zusammenhang: „Zu meiner ganz persönlichen Freude greift der Entwurf inhaltlich einen Vorschlag auf, den Niedersachsen im Rahmen der GFMK 2013 gemacht hat, nämlich den Rechtsanspruch in akuten Pflegesituationen auf eine Pflegezeit von bis zu zehn Tagen und die Zahlung eines Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung über die Pflegekasse.“
Im Ergebnis bereite der Entwurf einen guten Weg in die Zukunft und deshalb stimme Niedersachsen dem Gesetzentwurf ausdrücklich zu. „Wir sind davon überzeugt, dass uns diese Entscheidung dem Ziel, die Pflegesituation in den Familien für die zu pflegenden, ihre Angehörigen, aber auch für die Unternehmen zu verbessern, ein großes Stück näher bringt. Dass die familiäre Pflege durch die jetzt vorgelegten Änderungen aufgewertet wird, ist nur gerecht. Auch aus diesem Grund sind die jetzt vorliegenden Änderungen unverzichtbar“, so Rundt abschließend.