Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder
Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv Einen Tag nachdem der Bundestag sich…

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv
Einen Tag nachdem der Bundestag sich erstmalig mit dem Entwurf zur Änderung der Abgabenordnung (AO) auseinandersetzte, nahm sich auch der Bundesrat des Gesetzentwurfes im ersten Durchgang an. Der neutral klingende Name des Gesetzes verbirgt den Abschluss eines langen Prozesses zur Verschärfung der Voraussetzungen für die Strafbefreiende Selbstanzeige.
Nach den medienwirksamen Hinterziehungsfällen prominenter Personen setzt der Gesetzgeber damit ein Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit. Aus verfassungsrechtlichen Gründen entschied sich eine in diesem Zusammenhang eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegen die komplette Abschaffung des Instruments- wie von einigen immer wieder gefordert wurde und wird. Ab dem 01. Januar 2015 wird der Weg über die Brücke zurück in die Steuergerechtigkeit aber deutlich erschwert. Es ist also höchste Zeit für alle, deren Steuererklärungen der letzten Jahre Lücken oder bewusste Fehler enthalten haben, die Korrekturen durchzuführen, die zum Erhalt der Straffreiheit erforderlich sind.
Der Gesetzentwurf setzt das bei der Jahres-Finanzministerkonferenz im Mai dieses Jahres verabredete Eckpunktepapier um, das in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium entstanden war.
Die Betragsgrenze für den Eintritt der Straffreiheit wird von 50.000,- € auf 25.000,- € abgesenkt werden. Bei einer Steuerhinterziehung über 25.000,- € erfolgt nur noch dann ein Absehen von der Strafverfolgung, wenn gleichzeitig der Strafzuschlag nach § 398a AO gezahlt wird, der seinerseits einer Staffelung bis zu 20 Prozent unterworfen wird. Je höher der Hinterziehungsbetrag, desto mehr muss für die Nachsicht der Gesellschaft gezahlt werden.
Angesichts der 1:1 Umsetzung des Länderpapieres hatte der Bundesrat keine Einwendungen gegen das Gesetz. Nun gilt es, den gefundenen guten Kompromiss zwischen Steuergerechtigkeit und verfassungsgemäßem Verfahrensrecht im Bundestag zu verteidigen, denn die Fürsprecher eines steuerlichen Laissez-faire sind wie immer aktiv…