Förderung der Elektromobilität
Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch Der Bundesrat hat in seiner jüngsten…

Bundesrat sieht Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisch
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge, kurz Elektromobilitätsgesetz, beraten. Die Bundesregierung räumt Elektrofahrzeugen Vorrang im Straßenverkehr ein, um den Absatz von Elektroautos steigern. Bis zum Jahr 2020 soll mindestens eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren.
Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge fallen. Von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, sogenannte Plug-In Hybride, müssen einen CO2-Grenzwert von 50 g/km einhalten oder eine elektrische Mindestreichweite von 30 km erreichen (ab 2018: 40 km). Innerhalb dieser Mindestreichweite kann der weit überwiegende Teil der täglichen Kurzstrecken rein elektrisch zurückgelegt werden.
Im Inland zugelassene Elektrofahrzeuge sollen eine Kennzeichnung auf dem Kfz–Kennzeichen erhalten. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist die Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen. Damit ist sichergestellt, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr für Ordnungskräfte, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.
Die Kommunen sollen entscheiden können, wie sie Elektroautos begünstigen wollen – wenn sie das vor Ort für sinnvoll halten und der öffentliche Verkehr dadurch nicht behindert wird. Sie dürfen künftig Parkplätze an Ladesäulen reservieren, kostenlose Parkplätze anbieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen anordnen oder Busspuren für Elektroautos freigeben.
Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme angemahnt, die Markteinführung von Elektrofahrzeugen komplementär und nicht alternativ zu anderen Maßnahmen wie z.B. dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs zu verfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint ihm nicht ausreichend, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren. Die Bundesregierung solle die Elektrifizierung des ÖPNV deutlich verstärkt fördern, um hiermit über das Antriebskonzept hinaus ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung Anreize schaffen für die Umstellung von gewerblichen Fahrzeugflotten auf Elektromobilität.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung ferner gebeten, schnellstmöglich eine den Elektrofahrzeugen entsprechende Regelung für Carsharing-Fahrzeuge vorzulegen. Bei der vorgesehenen Freigabe von Busspuren für E-Fahrzeuge sieht der Bundesrat die Gefahr, dass die Vorteile dieser Sonderspuren für den öffentlichen Personennahverkehr auf Dauer reduziert werden. Die unterschiedliche Kennzeichnung in- und ausländischer Fahrzeuge hält er für untauglich, sie soll auch im Inland mittels Plakette statt Nummernschild erfolgen. Die Anforderungen an Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sollten ab 2020 auf eine Mindestreichweite von 60 km angehoben werden, um die technologische Entwicklung zu befördern.
Die Geltungsdauer des Gesetzes bis 30. Juni 2030 hält der Bundesrat für unangemessen lang, angesichts der großen Unsicherheiten in der weiteren Marktentwicklung müssten die Förderinstrumente des Gesetzes kurzfristiger an die technologische und ökonomische Entwicklung angepasst werden können.