Erleichterung bei Unterbringung von Flüchtlingen – Hilfe für Menschen und Kommunen
Es dürfte eines der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte sein. Im September…

Es dürfte eines der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der jüngsten Geschichte sein. Im September erst haben die Länder über den Bundesrat eine Initiative gestartet, die es den Kommunen erleichtern soll, Flüchtlingen durch Änderungen im Bauplanungsrecht unterzubringen und somit auch schneller helfen zu können.
Am Freitag vergangener Woche hat der Bundesrat das Gesetz abschließend gebilligt, so dass es jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden kann. Es tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Kommunen müssen derzeit eine stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bewältigen. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gehen davon aus, dass in 2014 mindestens 200.000 Asylanträge gestellt werden. Bis Ende September hatten in Niedersachsen in diesem Jahr bereits 11 092 Menschen zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt. Das sind über 4 000 Anträge mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Die Bundesländer stellen die stark steigenden Zahlen vor enorme Probleme, denn es mangelt oft an Flächen für eine angemessene Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber. Das Gesetz schafft durch Änderungen im Baugesetzbuch zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften. Dies soll eine zeitnahe und bedarfsgerechte Errichtung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ist dies bisher schwierig, da zum einen nur wenige Flächen zur Verfügung stehen und deren Nutzung zudem häufig auf planungsrechtliche Hindernisse stößt. So wird auch die Umwidmung von Geschäfts-, Büro-, oder Verwaltungsgebäuden vereinfacht. Unter strengen Voraussetzungen ist auch die Unterbringung in Gewerbegebieten zulässig. Möglich ist das aber nur an Standorten, an denen bereits jetzt Einrichtungen für soziale Zwecke zulässig sind.
Die Änderungen im Bauplanungsrecht dienen als Ultima Ratio zur zeitweisen Unterbringung und helfen bei der Lösung akuter Herausforderungen bei der Unterbringung. Eine langfristig erfolgreiche Integration von Asylbewerbern steht weiterhin im zentralen Handlungsfokus von Bund, Länder und Kommunen.