Bundesrat debattiert Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse
Niewisch-Lennartz fordert Nachbesserung beim Mieterschutz Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Niewisch-Lennartz fordert Nachbesserung beim Mieterschutz
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung, die sog. Mietpreisbremse, beraten. Trotz grundsätzlicher Zustimmung sieht der Bundesrat an zahlreichen Stellen Nachsteuerungsbedarf.
Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 – für höchstens fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauten fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung. Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ gelten.
In ihrer Rede begrüßte die Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz für die Landesregierung den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als überfällig. Allerdings habe sich die Bundesregierung dem Druck der Immobilienlobby gebeugt und großzügige Ausnahmen und Verzögerungsmöglichkeiten in den Gesetzentwurf aufgenommen. „Die vorgeschlagene Mietpreisbremse ist löchrig wie ein Sieb“, so Niewisch-Lennartz. So sei es zwar richtig, dass bei Neubauten erstvermietete Wohnungen aus der Mietpreisbremse herausausgenommen werden, da natürlich weiter Anreize gesetzt werden müssen, neue Wohnungen zu bauen. Allerdings erschließe es sich nicht, warum die Ausnahme auch auf Anschlussvermietungen ausgedehnt werden soll. Niedersachsen hatte deshalb gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Antrag zur Schließung dieser Lücke gestellt. Als weiteren Nachbesserungspunkt nannte die Ministerin, dass eine Ausnahme zur Mietpreisbreme nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen nur zugelassen werden solle, wenn das Gebäude den Anforderungen der Energiesparverordnung entsprechend modernisiert worden ist.
In seiner Stellungnahme ist der Bundesrat einigen Kritikpunkten Niedersachsens gefolgt. So fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die den Ländern auferlegte Begründungspflicht über die konkret gegen den Wohnungsmangel zu ergreifenden Maßnahmen beim Erlass einer Rechtsverordnung zu streichen. Um einer solchen Begründungspflicht auch fundiert nachkommen zu können, wäre eine Zusammenarbeit zwischen Ländern und Kommunen erforderlich. Diese müssten einen Maßnahmenplan erarbeiten und abstimmen. Damit würde das gesamte Instrument viel zu schwerfällig, als dass notleidenden Mietern umgehend geholfen werden könnte. Überdies könnte auf diese Weise nicht mehr flexibel auf Veränderungen reagiert werden. Außerdem soll nach Auffassung des Bundesrates die Rückerstattungspflicht einer überhöhten Miete bereits ab Mietbeginn und nicht, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, erst ab der Rüge des Mieters gelten. In ihrer Rede hatte Niewisch-Lennartz die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung als „Stumpfes Schwert“ bezeichnet.
Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrates Stellung nehmen.