2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege
Cornelia Rundt begrüßt Gesetz als ersten Schritt Der Bundesrat hat mit den…

Cornelia Rundt begrüßt Gesetz als ersten Schritt
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens das erste Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt somit am 1. Januar 2015 in Kraft und wird die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt hat in ihrer Rede das Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber auch angemahnt, dass noch viel zu tun bleibe, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Aus niedersächsischer Sicht besteht ein zentrales Thema darin, künftig die Rolle der Kommunen in der Pflege zu stärken. „Denn die Pflege in der Zukunft ist vor allem ‚vor Ort‘ und unter Einbeziehung der regionalen, kleinräumigen Gegebenheiten zu sichern. Dies gilt insbesondere für die ländlichen Regionen“, begründete Cornelia Rundt. Auch eine weitere Angleichung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich sei ebenfalls besonders wichtig. In diesem Sinne hielt die Ministerin fest, wie wichtig es sei, dass auch der nächste Schritt einer Reform zur Pflegeversicherung jetzt zügig folgt und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs schnellst möglich umgesetzt wird.
Das Gesetz sieht verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte vor. Zudem greift ab 2015 ein einmaliger Inflationsausgleich in Höhe von vier Prozent. Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, wird der Beitrag zur Pflegeversicherung Anfang nächsten Jahres um 0,3 Prozentpunkte auf dann 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) erhöht. Mit dem zweiten Reformgesetz soll der Beitrag nochmals um 0,2 Punkte steigen. Dadurch werden rund sechs Milliarden Euro mehr pro Jahr in das Pflegesystem investiert.
Zunächst werden ab 2015 mit jährlich 2,4 Milliarden Euro (0,2 Prozentpunkte) die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Davon gehen 1,4 Milliarden Euro in die häusliche und eine Milliarde Euro in die stationäre Pflege. Vorgesehen sind Verbesserungen bei der sogenannten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wie auch bei der teilstationären Tages- und Nachtpflege.
Künftig können Leistungen besser miteinander kombiniert werden, d.h. flexibler. In der stationären und teilstationären Pflege wird die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht. Demenzkranke erhalten nun auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder den Zuschlag für Mitglieder ambulant betreuter Wohngruppen.
Es kommt zum Ausbau sogenannter niedrigschwelliger Entlastungsangebote, also einfacher Haushaltshilfen, für die bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrags der ambulanten Pflege eingesetzt werden können. Ferner werden höhere Zuschüsse gewährt für behindertengerechte Umbauten und für Wohngruppen. Höhere Löhne für Pflegekräfte ergeben sich durch die Ermöglichung von tariflicher Bezahlung.
Weitere 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) gehen in einen Pflegevorsorgefonds. Ab 2015 werden rund 20 Jahre lang Beitragsgelder in den Fonds eingespeist und ab 2035 erneut 20 Jahre lang zur Stabilisierung der Beiträge von dort wieder entnommen.