Verlässlichkeit bei Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau
Bundesrat fordert Handeln der Bundesregierung Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung…

Bundesrat fordert Handeln der Bundesregierung
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung an die Bundesregierung appelliert, die Planungsfinanzierung im Bundesfernstraßenbau verlässlicher, planungssicherer und auskömmlicher zu gestalten.
Die sachgerechte Planung und Finanzierung des Ausbau- und Erhaltungsbedarfs der Bundesfernstraßen in den Ländern erfordert nach Auffassung des Bundesrates eine bedarfsgerechte Mittelausstattung, eine realistische Mittelfristige Finanzplanung und eine verlässliche und transparente Haushaltssteuerung. Unter den jetzigen Bedingungen sei dies zunehmend weniger gegeben. Vielerorts seien die Haushaltsansätze für Aus- und Neubaumaßnahmen deutlich abgesunken, selbst für die dringlichsten mit dem Bund abgestimmten Vorhaben seien die Mittel völlig unzureichend. Die unzulänglichen Haushaltsansätze zu Jahresbeginn und die entsprechend restriktive Baufreigabe durch den Bund, die praktizierten unterjährigen Mittelzuweisungen und die unkalkulierbaren kurzfristigen Mittelzuweisungen am Jahresende machten eine Planung und Steuerung durch die Länder praktisch unmöglich.
Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein Konzept für eine bedarfsgerechte und auf die gesamte Bauphase orientierte Abwicklung von Infrastrukturprojekten vorzulegen. Bei mehrjährigen Infrastrukturvorhaben müsse sie künftig generell eine überjährige Verwendung von Investitionsmitteln ermöglichen.
Die Zweckausgabenpauschale von 3 % für Planung und Aufsicht bei Bundesfernstraßenprojekten sei anzupassen, da der tatsächliche Bedarf mit 15 bis 20 % weit darüber liege. Kurzfristig notwendig sei es, den Ländern eine vollständige Umsetzung der Investitionsmittel 2014 dadurch zu ermöglichen, dass die Bundesregierung die Finanzierung von Maßnahmen, die 2014 noch begonnen werden, überjährig und ohne Anrechnung nicht verwendeter Mittel auf die Finanzierungslinie ab 2015 absichert.
Zudem bitten die Länder die Bundesregierung um Prüfung, ob wegen der gestiegenen Bedeutung der Bürgerbeteiligung und des hiermit verbundenen finanziellen Mehraufwands in speziellen Fällen eine entsprechende Kostenübernahme durch den Bund gerechtfertigt ist.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass Deutschland als wichtiger Industrie- und Dienstleistungsstandort auf den Erhalt und die Funktionsfähigkeit seiner hochwertigen Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist.