Freizügigkeit innerhalb der EU sichern
Kommunen gezielt helfen Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem…

Kommunen gezielt helfen
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der sich mit Änderungen beim Freizügigkeitsgesetz/EU befasst und Fälle des Rechtsmissbrauchs in diesem Bereich durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld – zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote oder eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern – verhindern und konsequent ahnden soll. Gleichzeitig sollen die Kommunen finanziell entlastet werden.
Das Freizügigkeitsrecht für Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften der EU. Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und zum anderen auch den Arbeitsort frei wählen kann.
Die Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. In seiner Stellungnahme, die auch von Niedersachsen getragen wird, begrüßt der Bundesrat daher, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus der Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten für einzelne Kommunen ergeben, im laufenden Jahr um 25 Millionen Euro zu entlasten. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass der im Gesetzentwurf gewählte Weg gerade nicht zu einer zielgerichteten kurzfristigen Entlastung besonders belasteter Kommunen, sondern zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Landkreise und Städte führen würde.
Darüber hinaus merkt der Bundesrat an, dass besonders im Taxen- und Mietwagengewerbes ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht- daher soll in diesem Bereich die Zusammenarbeit der zuständigen Landes- und Bundesbehörden verbessert werden.