Finanzielle Entlastung der Kommunen
Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder…

Mittel für KITA-Ausbau werden aufgestockt
Der Weg zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen war am vergangenen Freitag Thema der 926. Plenarsitzung des Bundesrates. Die Länder und Gemeinden können im Grundsatz mit zusätzlichen Mitteln des Bundes zur Finanzierung der Soziallasten und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung rechnen. Geplant ist eine Erhöhung der Bundesanteils in Höhe von 500 Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und zur anderen Hälfte durch einen um 500 Millionen Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem soll im Zusammenhang mit den Herausforderungen beim KITA-Ausbau das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen auf insgesamt eine Milliarde Euro aufgestockt werden.
Der Bund erklärt sich in seinem Gesetzentwurf zudem bereit, für die Betriebskosten der Kinderbetreuung in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro mehr aus dem Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesrat hat zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Er wiederholt seine Forderung zur Schaffung eines Teilhabegesetzes zum 1. Januar 2017 mit der Entlastung bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. € jährlich.
Mit Blick auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird zudem die Fortschreibung der Betriebskostenhilfe für die Kindertagesstätten auch für das Jahr 2019 erwartet, da erst ab 2020 eine umfassende Neuverteilung der staatlichen Mittel greifen wird. Was die bereitgestellten Finanzierungsmittel anbelangt, wünscht sich der Bundesrat eine Ergänzung des Gesetzestextes durch eine Länderöffnungsklausel. Damit soll erreicht werden, dass nicht nur für nach dem 1. April 2014 begonnene Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze Mittel gewährt werden können, sondern auch bereits gestartete Initiativen mit einer Sicherung ihrer Investitionen rechnen können. Zudem wird die Beschränkung auf die Förderung nur von unter Dreijährigen kritisiert und eine Einbeziehung auch älterer Kinder gefordert.
In Summe kann das Gesetz mithin als erster Schritt auf dem Weg zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung der Länder und Kommunen angesehen werden, dem aber noch einige Schritte folgen müssen. Immerhin geht es um nicht weniger als die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer angemessenen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer jeweiligen Lebenssituation.