Asylbewerberleistungsgesetz soll verfassungskonform werden
Länder nehmen kritisch Stellung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen…

Länder nehmen kritisch Stellung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag kritisch zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Stellung genommen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 umsetzen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die neuen Leistungssätze wurden von der Bundesregierung daher – auf der Grundlage des Statistikmodells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach könnte ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen wie Essenspakete erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, soll das geplante Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzen.
Der Bundesrat bemängelt in seiner auch von Niedersachsen getragenen Stellungnahme, dass die Bundesregierung bei der Berechnung der Leistungen Differenzierungen zwischen verschiedenen Personengruppen vornimmt, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Bundesrat fordert, die Differenzierungen so zu verändern, dass sie den verfassungskonformen Rahmen einhalten.
Zudem wird die Bundesregierung eindringlich gebeten, den Ländern zusätzliche finanzielle Mittel zur Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung und Integration zur Verfügung zu stellen und sie von bestehenden Kosten zu entlasten. Die Bundesregierung wird zudem dringend aufgefordert, in dieser schwierigen Situation zeitnah eine Nationale Asylkonferenz einzuberufen, um gemeinsam mit den Ländern Strategien und Lösungen zur Bewältigung der gegenwärtigen außergewöhnlichen Herausforderung zu erörtern. Zudem wird für erforderlich gehalten, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in die Versorgung durch eine Krankenkasse einzubeziehen.